Foto: Symbolbild (Pexels/Ihlenfeld)
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Transparenzregister, Zuwendungsempfängerregister, Lobbyregister & Co.

Regelmäßig und insbesondere bei rechtlichen Änderungen informiert der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC) über die gesetzlichen Register und Meldepflichten, an die auch gemeinnützige Organisationen gebunden sind.

Zuletzt berichtete der VDKC über das Zuwendungsempfängerregister, das seit Januar 2024 auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern zur Nutzung verfügbar ist. Das Zuwendungsempfängerregister soll bundesweit aufführen, welche gemeinnützigen Organisationen Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen. Dies soll unter anderem das transparente und rechtssichere Einwerben von Fördermitteln für Vereine erleichtern.

Ein weiteres für Vereine relevantes Register ist das Transparenzregister, das vom Bundesverwaltungsamt beaufsichtigt und durch den Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt wird: Dieses erfasst die wirtschaftlich berechtigten Personen einer Organisation und erhöht auf diese Weise die Transparenz von Organisationsstrukturen, bekämpft Geldwäsche und unterbindet Terrorfinanzierung. In der Regel sind die wirtschaftlich Berechtigten in einem Verein die Vorstandsmitglieder. Ein Eintrag in das Transparenzregister, das nicht öffentlich einsehbar ist, ist für Vereine als rechtsfähige Organisationen grundsätzlich verpflichtend.

Da es im Alltag eines als eingetragener Verein organisierten Chores eine Herausforderung sein kann, den Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen und Zielsetzungen der Register zu behalten, verweist der VDKC auf den Fachbeitrag „Licht im Registerdschungel“ des Haus des Stiftens, der hilfreiches Wissen dazu bündelt.

Im Artikel sind Informationen zum Transparenzregister, zum Zuwendungsempfängerregister und weiteren Registern, wie z.B. das Lobbyregister aufgeführt. Der praxisnahen Übersicht ist unter anderem zu entnehmen, was die Register beinhalten, wer davon betroffen ist, wie gemeinnützige Organisation handeln müssen und welchen Nutzen sie aus den Registern trotz bürokratischem Aufwand ziehen können.

Außerdem stellt der Beitrag eine kompakte Checkliste mit Punkten bereit, an deren Umsetzung sich Organisationen orientieren können, Pflichten hinsichtlich der Prüfung und Aktualisierung bei den Registereinträgen einzuhalten und intern Zuständigkeiten zu klären.

Carolina Ihlenfeld

25.03.2026

Veranstaltungen der Mitgliedschöre

Begegnungskonzert mit dem Bratislavaer Knabenchor
07.09.2026 19:00 - 20:00
Halle (Saale)
Stadtsingechor zu Halle


Klangvolle Begegnungen Madrigale und Volkslieder von Monteverdi bis Brahms
09.09.2026 19:30 - 20:30
Frankfurt am Main
International Choir Frankfurt


take a little time
09.09.2026 20:00 - 21:00
Hannover
vocalensemble klangreich


Wenn es Dunkel Wär'
12.09.2026 17:00 - 18:00
Remagen
Kammerchor Bad Neuenahr-Ahrweiler


„Lieblingsstücke“ – Chorkonzert mit Orgel zum 20jährigen Bestehen der Capella Moguntina
12.09.2026 18:00 - 19:30
Neuberg/Rüdigheim
Vokalensemble Capella Moguntina


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Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

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Der VDKC hat die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet und setzt damit ein klares Zeichen für eine vorurteilsfreie und zukunftsorientierte Arbeitskultur.

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