VDKC-Präsident Ekkehard Klemm: Singen während der Corona-Pandemie? Drucken

Eine vorläufige Zusammenfassung aktueller Empfehlungen, Richtlinien und BestimmungenCoronavirus (Foto: Wikipedia, Lores, 23311, Ausschnitt)

Mit dieser Information wollen wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Empfehlungen verschiedener Institutionen zum Thema Musizieren bzw. Chorsingen in Zeiten von SARS-CoV-2 übermitteln. Fast alle dieser Texte sind in den vergangenen Tagen in der Presse, in Funk und TV sowie den sozialen Medien verlinkt und vielfach diskutiert worden. Wie zu befürchten war, ziehen sich einige Hinweise durch alle Statements, die uns nicht zu beruhigen vermögen:

-        Es gibt im Augenblick zu wenig gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse.

-        Insbesondere zum Thema der Infektionsgefahr durch Bioaerosole wird weiter mit Hochdruck geforscht, es darf jedoch nicht erwartet werden, dass es in kurzer Zeit dazu klare Aussagen oder gar ‚Entwarnung‘ geben kann.

-        Klar ist: Das Infektionsrisiko durch Bioaerosole ist nicht auszuschließen. Das Chorsingen muss vielleicht nicht medienwirksam als „Virenschleuder“ bezeichnet werden, dass jedoch bei Proben und Konzerten in geschlossenen Räumen vermehrt Infektionen nachgewiesen wurden, steht außer Frage.

-        Eine besondere Rolle spielen die Faktoren der Begegnungen am Rande des Musizierens, insofern sind die Hygienemaßnahmen vor, während und nach Proben oder Konzerten mindestens genauso wichtig wie bspw. der Abstand beim Singen selbst.

Die Gefahr durch das Chor- und Ensemblesingen wird augenblicklich noch recht unterschiedlich bewertet – ein Fakt, der den Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) dazu bewogen hat, auf aktuelle Empfehlungen zu verzichten[1].

Es sei dennoch hier der Versuch gewagt, die aktuellen  Erkenntnisse darzustellen:

Im Papier der Universität der Bundeswehr heißt es[2]:

Die Experimente von Prof. Kähler und Dr. Hain zeigen eindeutig, dass die Luft beim Singen nur in der unmittelbaren Umgebung des Mundes in Bewegung versetzt wird. … Bei der professionellen Sängerin haben die Versuche gezeigt, dass bei einem Abstand von rund 0,5 m nahezu keine Luftbewegung mehr feststellbar ist, unabhängig davon wie laut der Ton war und welche Tonhöhe gesungen wurde. Eine Virusausbreitung über die beim Singen erzeugte Luftströmung ist daher über diese Grenze hinaus äußerst unwahrscheinlich.

Die daraus abgeleitete Schlussfolgerung lautet:

In einem Chor sollte trotzdem ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m eingehalten[3] werden, um sich auch dann wirksam vor einer Tröpfcheninfektion zu schützen, wenn gehustet wird, ohne dass dabei die Hygiene-Etikette eingehalten wird (in die Armbeuge husten und sich dabei von anderen Personen abwenden). Beim einfachen Stoßhusten können die Tröpfchen über einen Meter weit transportiert werden und beim lang anhaltenden Reizhusten sogar über 2 Meter. … Darüber hinaus ist eine versetzte Aufstellung der Sängerinnen und Sänger immer dann empfehlenswert, wenn der Chor aus mehreren Reihen besteht.

Für den Bereich der Laienchöre eher wenig praktikabel ist die Empfehlung, in Proberäumen die Luft von unten einströmen zu lassen und oben abzusaugen – das dürfte sich nur in sehr ambitionierten modernen Studios umsetzen lassen und geht an der Realität unserer Chöre und ihrer Proberäume vorbei.

Auch das Freiburger Institut für Musikermedizin, das Freiburger Uni-Klinikum und die Hochschule für Musik Freiburg kommen zu dem Schluss[4]:

Beim Chorgesang sind die physiologischen Grundlagen hinsichtlich der tiefen Ein- und Ausatmung in gleicher Weise vorhanden. Bei Chören ist es nach den neuesten Messungen unserer Meinung nach ausreichend, wenn Abstände von mindestens 2 Metern zwischen den Sänger*innen, eingehalten werden. Proberäume sollten möglichst groß sein und es sollte zudem gründlich und regelmäßig gelüftet werden. Die Anzahl der Mitwirkenden muss auch hier den derzeit gültigen Verordnungen entsprechen.

Im Update vom 19.05. werden als wichtige Maßnahmen ergänzt:

  • Incoming-Kontrolle: Die Sängerinnen und Sänger sollen zu Beginn der Probe nach ihren Symptomen befragt werden, ggf. kombiniert mit Fiebermessung. Ausschluss von möglichen Risikopatienten.
  • Wahl der Raumgröße: Ausreichend groß und hoch, gut belüftet.
  • Länge der Probe: Nicht zu lange, ausreichend Pausen, dazwischen immer lüften.
  • Teilnehmerzahl: Nicht zu groß, Teilproben einbeziehen.

Sehr ausführlich geht die Stellungnahme aus der Audiologie und Phoniatrie der Charitè Berlin auf die Produktion von Aerosolen beim Singen ein und zieht folgendes Resümee[5]:

Aufgrund der „Doppelnutzung“ der Atemwege, einerseits für die Sauerstoffversorgung und andererseits für die Stimmproduktion ist es prinzipiell plausibel, dass SARS-CoV-2 als ein Virus des respiratorischen Systems auch beim Singen übertragen werden kann. Die Mechanismen zur Entstehung von Stimmklang mit der Produktion von Tröpfchen und Aerosolen in den Atemwegen konkretisieren diese Übertragungsoptionen, die auch für andere Viren belegt sind. Anhand des aktuellen Wissensstandes ist eine Ansteckung mit SARS-CoV-2-Viren beim Singen möglich, das Übertragungsrisiko erscheint aufgrund der großen Heterogenität der Rahmenbedingen beim Singen (räumlich, personell, professioneller Status etc.) aber sehr unterschiedlich.

Die Empfehlung lautet:

Gemeinsames Singen im Chor/Ensemble ist weiter kritisch zu beurteilen. Einerseits ist aufgrund der Mitgliederzahl häufig eine Umsetzung des Abstandsgebotes nicht möglich. Die kumulative Zeit des Singens im Rahmen der Gesamtdauer einer Chorprobe ist hoch, die Raumgröße und Lüftungsmöglichkeiten im Probenbereich sind in Bezug zur Teilnehmerzahl oft unbefriedigend. Im professionellen, aber auch semiprofessionellen Bereich ist eher von einer erhöhten artikulatorischen Aktivität beim Singen auszugehen. Eine Reduktion von Tröpfchen und Aerosolen durch Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wäre prinzipiell möglich. Trotz geringer akustischer Konsequenzen ist aber die Praktikabilität im künstlerischen Kontext fraglich. Zudem erhöht sich durch Dauer und Intensität des Singens die Gefahr, dass die Maske durchfeuchtet wird und ihre Schutzfunktion abnimmt.

Hier wird also ein insgesamt kritischeres Fazit gezogen und der etwas ‚entspannteren‘ Lesart aus München im Grunde widersprochen.

Die Richtlinie der Unfallversicherung VBG sagt bündig[6]:

Chormitglieder müssen einen Abstand von mindestens 3 m einhalten.

Die im Augenblick jüngste Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Musikphysiologie und Musikermedizin, die ständig fortgeschrieben und aktualisiert werden soll, fasst für die Chöre die Situation folgendermaßen zusammen[7]:

Das Singen im Chor/Ensemble wird in den bisher verfügbaren Stellungnahmen unterschiedlich bewertet. Sowohl das nur schwer einzuhaltende Abstandsgebot, die Raumgröße und die Belüftung sowie die Gesamtdauer einer Chorprobe und die schnelle Durchfeuchtung eines MNS [Mund-Nasen-Schutzes] stellen Risikofaktoren für eine Infektion mit SARS-CoV-2 beim Chorsingen dar und werden kritisch bewertet. Andere Autoren halten eine Chorprobe für möglich, sofern mindestens ein Abstand von 1,5 m eingehalten, die Chormitglieder sich versetzt aufstellen, auf die entsprechende Raumgröße mit großer Deckenhöhe geachtet wird und für eine richtige Belüftung in den Proberäumen gesorgt wird (Absaugen der Raumluft nach oben durch die Decke). Auch in einer weiteren Stellungnahme wird unter spezifischen Voraussetzungen (Abstand von 2 m, ausreichende Raumgröße, Belüftungssituation, Anzahl der Personen gemäß derzeitiger Verordnungen) eine Chorprobe für möglich gehalten. Da jedoch eine Ansteckung über das sich in der Raumluft verteilende Aerosol nicht ausgeschlossen werden kann und hierbei Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten möglicherweise unwirksam sind und da die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit steigender Gruppengröße zunimmt, muss vom gemeinsamen (Chor-)Singen in geschlossenen Räumen derzeit eher abgeraten werden.

Der letzte Satz tut uns Chören besonders weh. Er deckt sich jedoch mit den neuesten Erkenntnissen amerikanischer Wissenschaftler, die im Fachblatt der US-amerikanischen Nationalen Akademie der Wissenschaften veröffentlicht wurden[8]. Spiegel Online fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen[9]:

Demnach ist laut den US-Forschern ein Beleg erbracht, dass nicht nur Husten und Niesen, sondern auch Sprechen eine ansteckende Aerosolwolke produzieren kann. Eine Ansteckung wird umso wahrscheinlicher, je kleiner ein Raum und je länger die Sprechaktivität ist. Dabei ist zweitrangig, ob es genügend Abstand gibt oder nicht.

Es würde nichts nutzen, den Chören gegenüber ‚gefälligere‘ Richtlinien zu formulieren und hinterher zu beklagen, wenn sich größere Mengen singender Menschen gegenseitig angesteckt hätten. So müssen wir uns zunächst in Geduld üben und gleichzeitig sollten alle vorhandenen Spielräume ausgenutzt werden. Dies geschieht insbesondere unter Beachtung einiger von der Unfallversicherung erwähnter Grundsätze, die zwar vor allem für Theater und Musikveranstalter konzipiert wurden, die dieser Unfallversicherung verpflichtend angehören, sinngemäß aber auch für unsere Bereiche gelten[10]:

-        Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Unternehmer bzw. die Unternehmerin entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

-        Ziel ist die Verhinderung von Infektionen.

-        Der Schutz von Risikogruppen unter den an Produktionen beteiligten Personen ist vorrangig und hat besondere Bedeutung.

-        Ein Maßnahmenkonzept ist zu erarbeiten und die Ergebnisse sind zu dokumentieren sowie bei veränderten betrieblichen Rahmenbedingungen zu überarbeiten. Dieses beinhaltet auch die regel-mäßige Kontrolle, ob die festgelegten Maßnahmen durchgeführt wurden und wirksam sind.

-        Abstandsregelungen verhindern wirksam die Übertragung des SARS-CoV-2-Erregers und haben daher eine zentrale Bedeutung. Wo dies durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Diese Forderungen können nicht 1:1 auf Vereine und speziell Laienchöre übertragen werden, da sie aber justiziabel sind, sollten alle Vorstände diese Anweisungen aus der professionellen Praxis kennen, wenn sie selbst Veranstaltungen durchführen wollen.

Eine aktualisierte Variante für Religionsgemeinschaften derselben Versicherung ist ebenso verfügbar[11]. Dort heißt es:

-        Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr. Ziel ist die Verhinderung von Infektionen. Der Schutz von Risikogruppen unter den Beschäftigten und Ehrenamtlichen ist vorrangig und hat besondere Bedeutung.

-        Die wichtigste Maßnahme ist, einen sicheren Abstand zwischen Personen zu garantieren, da mit zunehmendem Abstand die Wahrscheinlichkeit einer Infektion sinkt

  1. Mindestens 1,5 m Abstand sorgt bei kurzen, zufälligen Kontakt und normaler Atmung dafür, dass die Übertragung nahezu ausgeschlossen ist
  2. Mehr als 1,5 m Abstand ist erforderlich bei heftiger oder schnellerer Atmung. Wir empfehlen zur Orientierung
  • Mindestens 2 m Abstand, bei längerer, gezielter Kommunikation, beim Musizieren
  • Mindestens 3 m Abstand beim Singen und bei der Nutzung von Blasinstrumenten
  • Mindestens 6 m Abstand bei exzessiven Sprechen und sehr lauter Kommunikation

Weiter heißt es in der Richtlinie:

Die Abstände dienen dazu, die Wahrscheinlichkeit lokaler Aerosolkonzentrationen mit einer infektiös wirkenden Konzentration des Virus für die angegebenen Tätigkeiten auf das gesellschaftlich akzeptable Maß zu reduzieren. Die oben angegebenen Werte für den Abstand der Mitarbeitenden untereinander, den Abstand zu Besuchern, den Abstand von und zu Musikern oder den Abstand der Sängerinnen und Sänger gehen von den folgenden Randbedingungen aus:

  • Mitarbeiter haben Routine mit der Umsetzung der Maßnahmen und wurden speziell unterwiesen
  • Besucher bewegen sich gelegentlich unüberlegt und möglichweise für Ordner nicht vorhersehbar auf diese zu
  • Chöre mit mehreren Reihen singen bzw. spielen versetzt aufgestellt  und die Mitglieder haben einen Abstand von 3 m zur nächsten Person
  • Chormitglieder sind ehrenamtlich tätig und überwiegend keine ausgebildeten Sängerinnen und Sänger. Gelegentlich singen sie auch mehr zueinander. Es wird aber unterstellt, dass bei ihnen die überwiegende Tonbildung beim Gesang über das Zwerchfell erfolgt. Bei Anfängern sollte ein Spuckschutz (mindestens vergleichbar einem Poppschirm / Poppfilter bei Mikrofoneinsatz) eingesetzt werden oder der Abstand auf bis zu 6 m erhöht werden. Dies gilt sinngemäß für Besucherinnen und Besucher, soweit diese ebenfalls singen. Bei ausgebildeten Sängerinnen und Sängern kann ein Abstand von 2m ausreichend sein
  • Musikerinnen und Musiker sind überwiegend ehrenamtlich tätig. Flüssigkeiten werden mit Einweghandtüchern aufgefangen, die nach der Probe bzw. dem Einsatz entsorgt werden. Sie benötigen Ablageflächen neben den Sitzen für Unterlagen und ihre Musikinstrumente und sprechen gelegentlich untereinander, wenn auch nur sehr kurz. Bei ausgebildeten Musikerinnen und Musikern von Blasinstrumenten kann ein Abstand von 2m ausreichend sein
  • Das Gebäude verfügt über ein sehr großes Luftvolumen mit entsprechender Höhe über der Glaubensgemeinschaft, so dass ausgeatmete Aerosole allein über die Temperaturunterschiede der Atemluft gegenüber der Umgebungsluft nach oben steigen und unverbrauchte Luft über die gesamte Tätigkeitsdauer von unten nachströmt. Bei Gebäuden mit einer geringen Deckenhöhe (ca.3m) müssen die Abstände deutlich erhöht werden. Alternativ kann die Aufenthaltsdauer stark verkürzt oder durch gezielte Lüftungsmaßnahmen ein Luftaustausch erzwungen werden. Hierbei ist die Luft nach oben hin abzuführen. Bei horizontaler Luftführung sind kurze Intervalle mit einer sehr hohen Luftgeschwindigkeit notwendig, damit örtliche Aerosolkonzentrationen durch entstehende Turbulenzen verhindert werden

Ergänzend finden Sie auf der Website des VDKC sechs grundsätzliche Fragen, die Sie sich als Veranstalter stellen sollten, wenn Sie Proben oder Konzerte planen[12]:

  1. Was genau schreiben die behördlichen Anweisungen in meiner Stadt/Bundesland vor?
  2. Stehen die angesprochenen ChorsängerInnen zur Probenarbeit zur Verfügung?
  3. Steht die künstlerische Leitung zur Probenarbeit zur Verfügung?
  4. Steht ein ausreichend großer Raum zur Verfügung?
  5. Wer übernimmt und gewährleistet die Verantwortung für die Sicherheit der Beteiligten (und damit auch deren Angehöriger)?
  6. Erscheint das Risiko kalkulierbar und angemessen im Vergleich zu den erwarteten Effekten aus der Probe?

Schlussendlich müssen Sie wahrscheinlich in allen Bundesländern Genehmigungen der jeweils zuständigen Behörden (in der Regel Gesundheitsämter) einholen, ein Hygienekonzept vorlegen und Kontrollmechanismen nachweisen, wie dieses eingehalten werden kann. Die jeweiligen Bestimmungen und Ansprechpartner finden sich auf der bzw. über die Website der Bundesregierung zum Coronavirus[13].

Abschließend sei noch ein Artikel der Neuen Zürcher Zeitung erwähnt, der zu weiteren Studien zum Thema der Aerosole führt (sh. im Anhang die Links zum New England Journal of Medicine[14] und zur Cornell University[15]) und mit folgender – vorläufiger – Zusammenfassung endet:

Dass es derzeit wenig Konsens über die Infektiosität von Aerosolen in Bezug auf Covid-19 gibt, ist insbesondere im Hinblick auf die vielerorts geplante Wiederaufnahme von Proben- und Konzertbetrieb problematisch. Die Rückkehr in die Normalität werde ein Stück weit auf «learning by burning» hinauslaufen, sagt Traidl-Hoffmann [Direktorin am Institut für Umweltmedizin der Technischen Universität München]. Schutzkonzepte könnten nun einmal nur anhand der gegenwärtig verfügbaren Informationen erstellt werden. Ihre Wunschlösung sei ein Sensor, der ein fortlaufendes Monitoring der Raumluft erlaubt und bei Kontamination mit dem Coronavirus Alarm schlägt. Solche Sensoren gebe es zwar noch nicht, sie müssten aber mit Hochdruck entwickelt werden – nicht nur wegen dem Coronavirus, sondern insbesondere um für kommende Pandemien gerüstet zu sein.

Für eine Entwarnung für Chöre ist es im Lichte dieser Betrachtungen leider viel zu früh.

Das mag ein ernüchterndes Fazit sein, es zu ignorieren ist aber trotz niedrigerer Infektionszahlen gerade unter den Maßnahmen der Lockerung nicht möglich und auch nicht ratsam. Als Chorverband ist es unsere Pflicht, unsere Mitgliedschöre umfassend zu informieren. Auch schlechte Nachrichten gehören übermittelt, damit die guten hoffentlich bald wieder folgen dürfen!

Alles Gute und: Bleiben Sie singend gesund!

Ekkehard Klemm
Präsident des Verbandes Deutscher KonzertChöre

(Für die unterstützende Zuarbeit danke ich neben dem Generalsekretär des VDKC Ralf Schöne insbesondere Prof. Dr. Hans-Christian Jabusch vom Institut für Musikermedizin an der HfM Dresden und dem Direktor der Klinik für Audiologie und Phoniatrie an der Charitè Berlin, Herrn Prof. Dr. Dirk Mürbe.)

Naustadt/Dresden/Weimar
16.05.2020

 

Anhang

 

Richtlinien und Empfehlungen zum Thema Singen während der Pandemie

Grundsätzliche Aussagen zum aktuellen Stand

finden Sie stets unter dem Link der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

 

oder über die Informationen der Bundesregierung, in denen auch alle in den Bundesländern gültigen Regelungen erfasst bzw. verlinkt sind:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

 

Übersicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit allen relevanten Informationen und aktuellen Hinweisen

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

 

Spezifische Empfehlungen zum Thema Singen und Musizieren in der Pandemie

Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Audiologie und Phoniatrie

Beurteilung der Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2-Viren beim Singen

Prof. Dr. med. Dirk Mürbe, Dr. med. Peter Bischoff, Dr.-Ing. Mario Fleischer, Prof. Dr. med. Petra Gastmeier

Berlin, 04.05.2020

https://audiologie-phoniatrie.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc16/audiologie/Allgemein/Singen_und_SARS-CoV-2_Prof._M%C3%BCrbe_et_al._04052020.pdf

 

Freiburger Institut für Musikermedizin, Universitätsklinikum und Hochschule für Musik Freiburg

Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik

Prof. Dr. med. Dr. phil. Claudia Spahn, Prof. Dr. med. Bernhard Richter

Freiburg, 06.05.2020

https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzung

 

Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik - zweites Update

Freiburg, 19.05.2020

https://www.mh-freiburg.de/fileadmin/Downloads/Allgemeines/RisikoabschaetzungCoronaMusikSpahnRichter19.5.2020.pdf


Universität der Bundeswehr München

Musizieren während der Pandemie - was rät die Wissenschaft? Über Infektionsrisiken beim Chorsingen und Musizieren mit Blasinstrumenten

Christian J. Kähler, Rainer Hain

München, 08.05.2020

https://www.unibw.de/lrt7/musizieren_waehrend_der_pandemie.pdf

https://youtu.be/0JmcjRhV-rs

 

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard–Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich Probenbetrieb

Hamburg, 07.05.2020

https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/BuehnenuStudios_Probenbetrieb.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

Branchenspezifische Handlungshilfe SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard–Empfehlungen für Religionsgemeinschaften Gremienarbeit vor Ort

Hamburg, 12.05.2020

http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Religionsgemeinschaften_Gremienarbeit.pdf?__blob=publicationFile&v=4&fbclid=IwAR3FvSHTRSxCjxc8tiNsLqoFLMT9qKqTBZQZPRSIHCZChhHZfYiI216FO0U

 

Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Musikphysiologie und Musikermedizin (DGfMM) zum Infektionsschutz beim Musizieren

Musizieren während der SARS-CoV-2-Pandemie
Carl  Firle, Hans-Christian  Jabusch, Anke  Grell, Isabel  Fernholz, Alexander Schmidt, Anke Steinmetz
DGfMM

Berlin, Dresden, Hamburg, St. Goar-Oberwesel

Stand 14.05.2020

https://dgfmm.org/fileadmin/DGfMM_Musizieren_waehrend_der_SARS_Cov2_Pandemie_14.05.2020.pdf


Weiterführende Artikel aus Presse und Medien:

Spiegel Online:

Dicke Luft im Restaurant

Studie zu Aerosol-Viruswolken

Durch winzige Schwebeteilchen stecken sich in geschlossenen Räumen mehr Menschen mit Covid-19 an als bislang angenommen, vermuten US-Forscher. Das könnte auch Folgen für Restaurants und Cafés haben.

Von Susanne Götze

15.05.2020

https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/covid-19-belastete-troepfchen-machen-geschlossene-raeume-zu-infektionsherden-a-7522885d-7553-4acc-ac5d-ac603552ed06

 

National Academy of Sciences USA:

The airborne lifetime of small speech droplets andtheir potential importance in SARS-CoV-2 transmission

Valentyn Stadnytskyia, Christina E. Baxb, Adriaan Baxa, and Philip Anfinruda
Laboratory of Chemical Physics, National Institute of Diabetes and Digestive and Kidney Diseases, National Institutes of Health, Bethesda, MD 20892-0520;and Perelman School of Medicine, University of Pennsylvania, Philadelphia, PA 1

https://www.pnas.org/content/pnas/early/2020/05/12/2006874117.full.pdf

 

Neue Zürcher Zeitung:

Singen in Zeiten der Pandemie: Für eine Entwarnung ist es zu früh

Helga Rietz

15.05.2020

https://www.nzz.ch/wissenschaft/chorsingen-waehrend-der-corona-pandemie-gefaehrlich-oder-nicht-ld.1556496

 

New England Journal of Medicine

Aerosol and Surface Stability of SARS-CoV-2 as Compared with SARS-CoV-1

Autorenkollektiv Hamilton/Princeton/Atlanta/Los Angeles

16.04.2020

https://www.nejm.org/doi/10.1056/NEJMc2004973

 

Cornell University

Lifetime of virion-containing droplets diffusingand evaporatingin air

Roland R. Netz, Physics Department,
Freie Universität Berlin, Berlin

o.D.

https://arxiv.org/ftp/arxiv/papers/2004/2004.12584.pdf

 

(Websites abgerufen am 15. bzw. 16.05.2020)

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[3] Hervorhebungen vom Autor