Corona: Wann können wir wieder loslegen? Drucken

Szenarien der Wiederaufnahme von Proben- und Konzertaktivitäten

Im Mittelpunkt der Überlegungen vieler Chorverantwortlicher stehen die Fragen nach der Durchführbarkeit der nächsten Veranstaltungen und der dazu notwendigen Proben. Neben den aktuellen Maßnahmen der jeweiligen Landesregierungen dürfte vor allem das Verbot von Großveranstaltungen zunächst bis 31.08. ausschlaggebend sein.

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Grundsätzlich müssen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt sein. Fragen Sie sich:

  1. Was genau schreiben die behördlichen Anweisungen in meiner Stadt/Bundesland vor?
  2. Stehen die angesprochenen ChorsängerInnen zur Probenarbeit zur Verfügung?
  3. Steht die künstlerische Leitung zur Probenarbeit zur Verfügung?
  4. Steht ein ausreichend großer Raum zur Verfügung?
  5. Wer übernimmt und gewährleistet die Verantwortung für die Sicherheit der Beteiligten (und damit auch deren Angehöriger)?
  6. Erscheint das Risiko kalkulierbar und angemessen im Vergleich zu den erwarteten Effekten aus der Probe?

Nach Bekanntwerden zweier Fälle, bei denen vermutlich jeweils in einer Chorprobe in Mount Vernon und Berlin massenhaft Mitglieder durch eine infizierte Person angesteckt worden sind, herrscht eine große Verunsicherung. Dabei ist die Rolle und Wirkung von Bioaerosolen im Zusammenhang mit dem Virusverhalten nach wie vor wissenschaftlich nicht eindeutig belegt. Der Frage, ob durch aktives Sprechen, Singen und Atmen sowie tiefes Einatmen ein erhöhtes Gefahrenrisiko für eine Ansteckung und Verbreitung besteht, käme jedoch eine Schlüsselbedeutung bei künftigen Entscheidungen zur Fortsetzung der Chorarbeit zu.

Aktuell dürfte für alle Bundesländer gelten: Ohne ein vorgelegtes und vom örtlichen Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept sind keinerlei Choraktivitäten gestattet.

Der Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Chor Hamburg hat nach einer Umfrage unter Ärzten einen Verhaltenscodex erstellt, nach dem nach der Sommerpause Proben eventuell stattfinden könnten. Dieser sieht vor:

  1. Begrenzte Teilnehmerzahl (20-25 Personen)
  2. Verpflichtender Mund- und Nasenschutz
  3. 5-Meter-Abstand (wegen des intensiven Ein- und Ausatmens)
  4. Anwesenheitsprotokolle mit Uhrzeit
  5. Präsenz einer vom Chorvorstand bestellten Sicherheitsperson.

Dieses Beispiel zeigt, wie gravierend die Vorsichtsmaßnahmen die üblichen Gewohnheiten einer Chorprobe verändern. Ob diese massiven Einschränkungen in der chormusikalischen Praxis tatsächlich zu brauchbaren musikalischen Ergebnissen führen, muss sich zeigen.

In der derzeitigen Situation müssen Maßnahmen zur Wiederbelebung der Chorarbeit sorgfältig abgewogen werden. Die Möglichkeit, einzelne Elemente aus der Probenarbeit mithilfe digitaler Medien durchzuführen, lassen sich einfach schaffen. Auch wenn sich damit sicherlich nicht alle Chormitglieder erreichen lassen, so entsteht dennoch Kontakt und somit Kommunikation. Die hierbei zu vermittelnden Inhalte (z.B. Registerproben, Werkeinführungen, Arbeitsgruppen, oder auch einfach nur Teilhabe an chorischen Prozessen) werden dem Chor auch nutzen, wenn die Krise überwunden ist. Zu einigen technischen Tools und Fragen rund um digitale Kommunikation hat der VDKC in einem eigenen Beitrag informiert. [zum Beitrag]

Ein Lichtblick: Am 27.04.2020 hat der Niderosdomens Guttekor - der Trondheimer Knabenchor in Norwegen - seinen Probenbetrieb wieder aufgenommen. Max. 30 Personen mit 2 Metern Abstand in einem regelmäßig belüfteten Raum ohne Mund-/Nasenschutz singen wieder!

VDKC
24.04.2020
zuletzt aktualisiert: 12.05.2020

Aktuelle Veröffentlichungen:

  • Beitrag auf BR-Klassik zu aktuellen Fragen der Chorarbeit u.a. zu Abstandsregeln, Aerosolen, Hygienekonzept [zum externen Beitrag]
  • Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik des Freiburger Instituts für Musikermedizin, Universitätsklinikum und Hochschule für Musik Freiburg [zum externen Beitrag]
  • Stellungnahme der Deutschen Stimmklinik Management GmbH Hamburg [zum externen Beitrag]