Modulares Schutzkonzept für Proben und Konzerte Drucken

Hilfestellung und Neustart für Chöre

Abbildung: Modulares Schutzkonzept für Proben und Konzerte (Netzwerk Amateurmusik)Dank der sinkenden Inzidenzzahlen konnten zahlreiche Chöre in der vergangenen Woche ihren Proben- und Konzertbetrieb wiederaufnehmen.

Die dabei gemachten positiven Erfahrungen sollten alle Chöre wieder ermuntern, ebenfalls die Voraussetzungen für eigene Proben und Konzerte zu schaffen. Mit dem hier vorgestellten „Modularen Schutzkonzept für Proben und Konzerte“ können wir eine gute Grundlage zur Verfügung stellen.

Bei der Durchführung einer Veranstaltung (Proben, Offenes Singen, Konzert) sind zwangsläufig einige Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Zunächst sollten folgende Faktoren geprüft werden:

  • lokaler Inzidenzwert,
  • unter freiem Himmel/in geschlossenen Räumen
  • Testpflicht
  • Hygienekonzept
  • Veranstaltung anzeigen oder genehmigen lassen
  • aus Raumgröße und Abstandsregeln Personenanzahl ermitteln.

Aus der Prüfung ergibt sich die Erstellung eines individuellen Hygienekonzeptes, in dem die jeweilige Verordnung des Bundeslandes Berücksichtigung findet. Mittlerweile gibt es zahlreiche Vorlagen im Internet, auch der VDKC hat für seine Mitgliedschöre ein Dokument entwickelt (siehe Downloadbereich).

Um einen möglichst konkreten Überblick zu geben, was insbesondere für musikalische Zusammenkünfte berücksichtigt werden muss, hat das Cluster „Wissenschaftliche Grundlagen“ aus dem Kompetenznetzwerk Neustart Amateurmusik ein „Modulares Schutzkonzept für Proben und Konzerte“ entwickelt. Diese Übersicht bringt die wesentlichsten Schlagworte sowohl in einen zeitlichen als auch einen nach Sicherheitsstufen sortierten Zusammenhang und liefert damit eine umfassende, gleichzeitig aber leicht verständliche Orientierungshilfe bei der Erstellung von Hygienekonzepten. Wichtig ist, dass es sich hierbei um Empfehlungen aufgrund des derzeitigen wissenschaftlichen Standes zum Coronavirus handelt, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der Länder, die zusätzlich zum Schutzkonzept zu Rate gezogen werden müssen.

Im Wesentlichen umfasst das Schutzkonzept die Anwendung bekannter und erprobter Schutz- und Hygieneregeln (AHA-L), wie sie seit Beginn der Pandemie auch im musikalischen (Aus-)Bildungsbereich Verwendung finden. Zu den Aufgaben während einer Veranstaltung gehört die geregelte Wegführung der SängerInnen, die im besten Fall (im Schutzkonzept orange gekennzeichnet) durch getrennte Ein- und Ausgänge sowie Einbahnwege ergänzt werden kann. Des Weiteren empfiehlt das Kompetenznetzwerk die Einhaltung eines radialen Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern sowie 2 Metern nach vorn. Im besten Falle können Trennwände aufgestellt werden, dank derer Abstände theoretisch verringert werden können. Auch das Tragen von medizinischen Masken (besserer Schutz durch FFP2-Masken) sowie in Innenräumen das regelmäßige Querlüften und Kontrollieren der Raumluftqualität gehören zu den Mindestempfehlungen.

Erweitert wird die Veröffentlichung durch eine Differenzierung auch der Aufgaben, die vor und nach einer Veranstaltung zu bedenken sind. Neben dem verantwortungsbewussten Erstellen eines Hygienekonzeptes stehen vor dem gemeinsamen Musizieren die Überlegungen zur Kontaktdatenerfassung (bevorzugt per App) und zur Zugangskontrolle im Vordergrund, zu der neben einer eigenverantwortlichen Selbsteinschätzung jedes Einzelnen auch ein Test (im günstigsten Fall: ein tagesaktueller Test bzw. eine Testung direkt vor der Veranstaltung) bzw. ein Impf-/ Genesenen-Nachweis gehört.
Nach der Veranstaltung ist eine eventuelle Kontaktrückverfolgung zu gewährleisten. Außerdem ist eine abschließende Lüftung und Reinigung bzw. Desinfektion des Raumes notwendig, um auch nachfolgenden SängerInnen oder anderen Raumnutzenden eine möglichst sichere Umgebung zur Verfügung zu stellen. Im besten Falle sind jegliche gemeinsame musikalische Aktivitäten im Freien durchzuführen.

Zusammenfassend liefert das vorliegende Schutzkonzept also eine in zeitliche Abfolge aufgefächerte To-Do-Liste, die neben den empfohlenen Mindestschutz auch kennzeichnet, welche Maßnahmen einen besonderen zusätzlichen Schutz vor einer möglichen Infektion bieten. Es ist auf Basis der „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen“ entstanden, welche einen tieferen Einblick in die vorgestellten Empfehlungen gibt und vor allem verständlich den wissenschaftlichen Hintergrund der Maßnahmen erläutert.

Judith Bock
14.06.2021