Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Der VDKC ist Mitglied im
Wir begrüßen herzlich im Verband:
Dirigent: Tristan Meister
50 Chormitglieder
VDKC-Landesverband Baden-Württemberg
BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert
VDKC SCHRIFTENREIHE
Sicherheit bei Veranstaltungen: Was Ensembles beachten müssen |
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Ein Überblick mit praktischen Tipps
Pflichten als Veranstalter Als Veranstalter eines Konzertes sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Einhaltung bestimmter Vorgaben und Regelungen zu sorgen. So sollten Sie beispielsweise immer nur die maximale Anzahl an Besuchenden einlassen. Regelungen zur Veranstaltungsstätte für Betreiber*innen und auch Veranstalter*innen sind in der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes festgehalten: Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg Versammlungsstättenverordnung Bayern Versammlungsstättenverordnung Berlin Versammlungsstättenverordnung Brandenburg Versammlungsstättenverordnung Bremen (keine eigene, hier gilt die Musterverordnung – siehe unten) Versammlungsstättenverordnung Hamburg Versammlungsstättenverordnung Hessen Versammlungsstättenverordnung Mecklenburg-Vorpommern Versammlungsstättenverordnung Niedersachsen Sonderbauverordnung Nordrhein-Westfalen Versammlungsstättenverordnung Rheinland-Pfalz Versammlungsstättenverordnung Saarland Versammlungsstättenverordnung Sachsen Versammlungsstättenverordnung Sachsen-Anhalt Versammlungsstättenverordnung Schleswig-Holstein Versammlungsstättenverordnung Thüringen (keine eigene, hier gilt die Musterverordnung – siehe unten) Die Musterverordnung für alle Bundesländer finden Sie hier. Ist eine Lokalität als Versammlungsstätte genehmigt, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen und die Betreibenden sind dafür zuständig, dass die Auflagen eingehalten werden.
Technik Dekoration Verpflegung für Beteiligte und Besucher*innen Versuchen Sie, wo immer möglich, die Allergene bei Speisen und Getränken zu kennzeichnen, um Risiken für einzelne Personen mit Allergien zu minimieren und Hinweise auf Eignung für unterschiedliche Ernährungsweisen zu geben. Das kann bspw. auf hübsch beschrifteten Schildchen neben den Speisen gemacht werden. Gängige Allergene sind unter anderem Nüsse verschiedener Art, Gluten, Sellerie, Lactose oder/und Sesam. Für die Kennzeichnung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können das Allergen direkt im Titel (“Apfelmuffins mit Walnüssen”), auf dem Schildchen (klein am unteren Rand, mit Fußnote) oder auch über Symbole und Grafiken kenntlich machen. Brandschutz und Brandsicherheitswachdienst In der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sind die Regelungen zum Bau und Betrieb einer Veranstaltungsstätte festgelegt. Hier sind auch Vorgaben zu Fluchtwegen und Zufahrten enthalten. Die Versammlungsstättenverordnung gilt grundsätzlich auch für Open-Air-Veranstaltungen. In der Musterverordnung finden Sie Regelungen, an die sich die Bundesländer in ihren eigenen Verordnungen anlehnen. Als Veranstalter*in haben Sie gewisse Pflichten, was die Sicherheit einer Veranstaltung angeht. Für den Bereich des Brandschutzes können Sie sich an die örtliche Brandschutzdienststelle (bei der Kreisverwaltung, alternativ bei der Berufsfeuerwehr angesiedelt) wenden. Die örtliche Feuerwehr ist weniger für vorbeugenden Brandschutz zuständig, sondern für den tatsächlichen Brandfall. Falls ein Brandsicherheitsdienst für die Veranstaltung nötig ist oder freiwillig eingerichtet werden soll, ist dies meist mit relativ geringen Kosten verbunden bzw. manchmal sogar komplett kostenlos. Hier ist die örtliche Feuerwehr die richtige Ansprechpartnerin. Räume, die für Gottesdienste zugelassen sind, unterliegen nicht der Versammlungsstättenverordnung. Wenn die Veranstaltung in einer Kirche stattfindet, stellt der Brandschutz somit kein größeres Problem dar. Um sich die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen bescheinigen zu lassen, können Sie sich vom Betreiber der Veranstaltungsstätte eine Konformitätsbescheinigung ausstellen lassen. Sanitätsdienst Weiterführende Informationen und ein Schema zur standardmäßigen Berechnung von Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen finden Sie beispielsweise im Merkblatt der Berliner Feuerwehr. Folgende Stellen stehen Ihnen für die Durchführung des Sanitätsdienstes, Beratung und weiterführende Informationen zur Verfügung: Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter. Verkehr Zusätzlich zu den Besucher*innen kommen meist auch zahlreiche Organisator*innen oder Helfer*innen. Kalkulieren Sie diese ebenfalls in die benötigten Parkplätze mit ein. Falls für die Veranstaltung eine Anlieferung von Ausstattung oder Technik nötig ist, sollten Sie im Blick behalten, dass ausreichend große Zufahrten und Parkflächen vorhanden sind. Falls mehrere Fahrzeuge anliefern, koordinieren Sie diese zeitlich so, dass nicht alle auf einmal ankommen. Wann komme ich mit der Polizei in Berührung? Besucher*innenströme Jugendschutz Der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken ist bei Konzerten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Details und weitere Regelungen zum Jugendschutz finden Sie im Jugendschutzgesetz. In dieser Checkliste sind die Regelungen noch einmal übersichtlich als Tabelle dargestellt (S. 34). Wertgegenstände Krisenmanagement / Was tun, wenn es nicht so läuft wie geplant? So ist es zum Beispiel möglich, sich für gewisse Szenarien schon bei der Organisation der Veranstaltung zu überlegen, welche Reaktion diese erfordern. Mögliche Szenarien könnten, je nach Art der Veranstaltung, die Folgenden sein: Regen, Unwetter, Ausfall von Musiker*innen oder Sänger*innen, technische Probleme, Verzögerungen bei den Vorbereitungen, fehlende finanzielle Mittel,… Mögliche Reaktionen könnten eine Verlegung auf einen anderen Tag bzw. Ort, eine Programmänderung oder die Absage der Veranstaltung sein. Hilfreich ist es, sich bereits im Vorfeld Gedanken über mögliche Risiken zu machen, Möglichkeiten auszuloten, diese möglichst schriftlich festzuhalten und Personen zu benennen, die im jeweiligen Fall diese Entscheidung treffen können und dürfen. So wird in turbulenten Situationen Druck herausgenommen, die Gefahr von Fehlentscheidungen minimiert und Entscheidungsprozesse können beschleunigt werden. In diesem Zusammenhang können Sie sich auch Gedanken machen, wie, wann und über welche Kanäle das Publikum und die Musiker*innen sowie/und Sänger*innen über Änderungen informiert werden. Für eine schnelle Handlungsfähigkeit ist es außerdem sinnvoll, eine Liste mit Ansprechpartner*innen (intern wie extern) und deren Kontaktdaten zur Hand zu haben. Eine solche Liste könnte z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstaltungsleitung, Catering, Techniker*in, Dirigent*in und Solist*in beinhalten. Am besten haben Sie am Veranstaltungstag auch die Telefonnummer dabei, unter der die jeweilige Person auch unterwegs – vor Ort oder auf dem Weg – erreichbar ist. Tipp: Halten Sie alle sicherheitsrelevanten Vereinbarungen zwischen Betreiber, Veranstalter und anderen Behörden oder Stellen schriftlich fest. Nur so können Sie hinterher Absprachen beweisen. Wir bestätigen eine inhaltlich umfassende und gewissenhafte Recherche, übernehmen gleichfalls für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung. Sabrina Lindemann Quellen: Planung und Umsetzung sicherer Events – Handeln und Lernen aus Erfahrungen bei Veranstaltungen; Moroff, Luppold; 2018. Interview mit Frank Hachemer, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz am 04.11.2022.
Weitere Informationen: https://frag-amu.de/wiki/ ![]()
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CHOR und KONZERT 2022 ist erschienen |
Verbandszeitschrift des VDKC
Hier lässt sich noch einmal prima nachlesen, was im vergangenen Jahr alles an spannenden und wissenswerten Artikeln veröffentlicht wurde. CHOR und KONZERT ist ab sofort auch im VDKC-Shop zu erwerben: hier. VDKC |
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