Chöre auf Reisen: Instrumente sicher durch den Zoll Drucken

Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien erläutert zollrechtliches Prozedere

Dass Berufsmusiker ihre Instrumente durch den Zoll der deutschen Flughäfen bringen müssen, ist auch für Konzertchöre kein seltenes Prozedere. In diesem Zusammenhang verweist der VDKC seine Mitgliedschöre auf das Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung zum Zollverhalten bei Aus- und Einreise mit wertvollen Instrumenten vom 11. Januar 2013. Dort heißt es:

„Das Bundesfinanzministerium macht noch einmal darauf aufmerksam, dass Berufsmusiker/- innen ihre mitgeführten Instrumente stets im roten Ausgang anmelden müssen. Der grüne Ausgang darf unabhängig vom Wert der Waren – nur mit Waren zu nicht kommerziellen Zwecken benutzten werden. Beruflich genutzte Waren fallen nicht darunter (…).

Da in ihrem Tätigkeitsbereich die Frage der Instrumententransporte eine Rolle spielen könnte, möchte ich Sie vorsorglich mit folgenden Hinweisen über die zollrechtlich korrekten Vorgehensweisen informieren (…):

Beruflich genutzte Waren sind bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland also stets durch den roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren einzuführen, selbst wenn alle nach wie vor notwendigen Papieren zum Nachweis der Zollfreiheit und der legalen Einfuhr mitgeführt werden. Um die Abwicklung bei häufiger Ein- und Ausfuhr beruflicher genutzter Waren zu vereinfachen, können Musiker/-innen sich auch ein so genanntes Carnet ATA für die Musikinstrumente ausstellen lassen. Mit diesem kann bei Waren mit kulturellem oder wissenschaftlichem Zweck sowohl die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr als auch bei der Wiedereinfuhr oder Wiederausfuhr der zollrechtliche Status unproblematisch nachgewiesen werden. Das Carnet ATA ist in allen Ländern gültig, die Vertragsparteien des ATA-Abkommens sind, und wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Nähere Informationen sind auf den Webseiten des Zolls zu finden (…) bzw. mit den Suchbegriffen „zoll carnet ata“ schnell auszufinden.

Als weitere Information weise ich schon heute auf ein durch das Internationale Theaterinstitut (ITI) gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) erscheinendes Online-Handbuch zur Künstler-Mobilität „Tourist Artist“ hin. Das Online-Portal http://touring-artists.info wird voraussichtlich am 18. April 2013 durch Herrn Kulturstaatsminister Neumann eröffnet und weitere interessante Informationen erhalten.“

Wir hoffen mit den vorliegenden Informationen Klarheit für derartige zollrechtliche Fragen geschaffen zu haben. In diesem Sinne wünschen wir unseren Chören und ihren Instrumentalisten erfolgreiche Konzertreisen in- und außerhalb der Republik. 

Bundesbeauftragter für Kultur und Medien, VDKC
Katharina Meier
06.03.2013