Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Der VDKC ist Mitglied im
Wir begrüßen herzlich im Verband:
Dirigent: Johannes Kaupp
25 Chormitglieder
VDKC-Landesverband Baden-Württemberg
BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert
VDKC SCHRIFTENREIHE
Zelter-Plakette für Chöre: 100 Jahre … und kein bisschen leise |
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Bewerbungsfrist läuft bis 01. Juli 2014
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich „die Chorvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Tätigkeit der Chorvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen“ (aus: Richtlinien zur Zelter-Plakette, Bundesgesetzblatt). Für die Vorbereitung und Durchführung ist die Bundesvereinigung Deutscher Chor- und Orchesterverbände (BDCO) und deren Mitglieder Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) zuständig. Die Federführung bei der Vorbereitung und Durchführung wechselt jährlich zwischen beiden – in diesem Jahr liegt sie bei der BDC, in der der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC) Mitglied ist. Der Antrag auf Verleihung muss mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich eingereicht werden. Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der BDC ist der 1. Juli des Vorjahres zur Verleihung. Dieser Termin gilt für alle an dem Antragsverfahren mitwirkenden Organisationen und die jeweils zuständigen Landesministerien. Der antragstellende Chor muss deshalb seinen Antrag so frühzeitig stellen, dass die Bearbeitung durch die beteiligten Organisationen rechtzeitig abgeschlossen werden kann. VDKC-Chöre wählen das Verfahren „Antrag A“ und leiten den Antrag an den für sie zuständigen VDKC-Landesverband zur Befürwortung weiter. Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite Carl Friedrich Zelter (1758-1832), auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied". Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Antragsverfahren, Richtlinien und Historie finden Sie hier. BDC, VDKC
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