Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Der VDKC ist Mitglied im
Wir begrüßen herzlich im Verband:
Dirigent: Johannes Kaupp
25 Chormitglieder
VDKC-Landesverband Baden-Württemberg
BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert
VDKC SCHRIFTENREIHE
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst im Überblick |
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Lizenzierung von Bildreproduktionen bei Konzerten, auf Plakaten und CDs
Bilder, Fotos und Reproduktionen von Gemälden sind von namenhaften Künstlern online zahlreich zu finden. Jedoch können diese nicht einfach heruntergeladen und dann öffentlich gezeigt werden. Die Rechte der Bilder liegen – wie auch bei musikalischen Werken – bei den Urhebern. Eine Verwendung ist nur bei deren Zustimmung möglich. Aber wie bekommt man Kontakt zu den Urhebern? Diese Funktion übernimmt die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst – ein rechtsfähiger Verein mit Sitz in Frankfurt am Main. Der Verein wurde 1968 von Bildurhebern gegründet und kümmert sich um den Schutz der Verwertungsrechte und Ansprüche der Bildurheber. Bild-Künstler können sich kostenfrei bei der VG Bild-Kunst anmelden und dadurch die Verwertung ihrer Werke schützen lassen. Das bedeutet, dass jegliche Reproduktion (Abbildung in Zeitschriften, auf Homepages etc.) oder auch der Weiterverkauf von Kunstwerken über die Verwertungsgesellschaft verwaltet und mit einem Entgelt belegt wird. Die Erlöse gehen nach Abzug von Verwaltungskosten über einen festgelegten Verteilungsplan an die jeweiligen Künstler, deren Bilder in irgendeiner Form verwertet wurden. Meldet sich ein Künstler nicht bei der Verwertungsgesellschaft und macht die Rechte an seinen Bildern geltend, sind diese bei einer Weiterverwertung auch nicht durch die Verwertungsgesellschaft geschützt. Die VG Bild-Kunst ist ausschließlich für die Verwertungsrechte zuständig, die Urheberrechte schützt sie nicht. Der Künstler selbst bzw. die Erben bis 70 Jahre nach seinem Tod können diese geltend machen. Nutzer, die ein Bild reproduzieren möchten, müssen sich an die VG Bild-Kunst wenden, um von ihnen die Nutzungsrechte dafür zu erwerben. Dabei ist zu beachten, dass die VG Bild-Kunst nicht die Bilddaten zur Verfügung stellt, sondern lediglich die Verwertung genehmigt. Die Bilder selbst können – auch in digitaler Form – z.B. über eine Agentur oder ein Internetportal erworben werden. Für die Erwerbung der Verwertungsrechte sind folgende Schritte notwendig:
Quelle: www.bildkunst.de VDKC ![]()
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