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Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

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Neuer Chor im VDKC

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Beiträge des VDKC
Neue Steuerformulare für Gemeinnützige Drucken E-Mail

Wesentliche Änderungen bei den Steuererklärungsvordrucken für gemeinnützige Organisationen

Neue Formulare
Thumbnail imageAb dem Veranlagungszeitraum 2017 gibt es umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung.

Es gibt keine eigenen Mantelbögen für gemeinnützige Körperschaften mehr. Stattdessen wird der einheitliche neue Haupterklärungsvordruck KSt 1 verwendet. Dazu kommen die neuen Anlagen. Für gemeinnützige Einrichtungen sind das insbesondere die Anlage Gem (Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen) und die Anlage GK (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Die getrennten Hauptvordrucke KSt 1A, KSt 1B (für Gemeinnützige) und KSt 1C gibt es nicht mehr.

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Das Protokoll der Mitgliederversammlung – was es zu beachten gibt Drucken E-Mail

Funktion, Widerspruch, Inhalt und weitere Aspekte

Thumbnail imageViele der VDKC-Mitgliedschöre sind als eingetragene Vereine organisiert. Dabei bildet die Mitgliederversammlung laut BGB das höchste Gremium eines jeden Vereines. Was es bei der Erstellung des Protokolls der Mitgliederversammlung zu beachten gibt, ist hier in einem hilfreichen Überblick von www.vereinsknowhow.de nachzulesen:

Das Protokoll der Mitgliederversammlung
Protokolle der Mitgliederversammlung haben zwar regelmäßig keine eigene rechtliche Bedeutung. Weil ihnen Beweisfunktion zukommt, solltena sie aber dennoch sorgfältig erstellt werden. Ein Grundsatz im Vereinsrecht lautet: Mitgliederrechte sind in der Mitgliederversammlung wahrzunehmen. Das gilt regelmäßig auch dann, wenn Mitglieder mit dem Handeln des Vorstands nicht einverstanden sind – selbst wenn er gravierend gegen das Vereinsinteresse verstößt. Der Vorstand ist regelmäßig dem Verein gegenüber verantwortlich und haftbar – nicht dem einzelnen Mitglied gegenüber. Wird ein Mitglied in seinen Rechten verletzt, hat es zunächst einen Anspruch gegen den Verein und nicht gegen den Vorstand persönlich.

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EU-Datenschutzgrundverordnung: was Chöre ab dem 25. Mai 2018 beachten müssen Drucken E-Mail

Schutz personenbezogener Daten im Verein

Thumbnail imageDatenschutz ist derzeit in aller Munde: ab dem 25. Mai 2018 tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die derzeit noch geltende Datenschutzrichtlinie wird damit abgelöst.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist für alle relevant, die personenbezogene Daten verarbeiten und damit auch für die VDKC-Mitgliedschöre. Vereine und Verbände müssen Betroffene u.a. künftig umfassend darüber aufklären, warum sie welche Daten erheben (Beispiel: Mitgliedsantrag, newsletter). Künftig muss die gesamte Datenerhebung dokumentiert werden, um die Einhaltung der neuen Regeln gegenüber Behörden jederzeit nachweisen zu können.

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GEMA-Pauschalvertrag: Anleitung zum Abrechnungsverfahren Drucken E-Mail

Für VDKC-Chöre, die am GEMA-Pauschalvertrag teilnehmen

Der VDKC hat mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen, wonach die GEMA-Vergütungsansprüche für Konzerte des E- und U-Musik-Repertoires abweichend vom Tarif, pauschal durch Zahlungen des VDKC abgegolten werden. Grundlage des Vertrages ist die maximale Zahl der aktiven Sängerinnen und Sänger auf der Bühne. Diese Anzahl wird mit der Chormeldung zu Jahresanfang an den VDKC übermittelt und gilt für das laufende Jahr. Der VDKC erhebt auf dieser Grundlage einen Pauschalbetrag nach dem aktuell gültigen Satz. Damit kann der Chor jeweils bis vier Wochen nach einer Aufführung eine nicht begrenzte Anzahl von selbst veranstalteten Aufführungen in Deutschland, an denen der Chor auch selbst mit mind. 50%igem Anteil mitwirkt, durchführen. Ausnahmen bilden Benefizkonzerte für Dritte, Gottesdienste und Vespern. Mit dem jährlichen Pauschalbetrag sind für den Chor sämtliche GEMA-Verpflichtungen in dem laufenden Jahr beglichen.

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VDKC-Aktion für kreative Chorfotos: Chöre zwischen Leuchtturm und Krankenhaus Drucken E-Mail

Die fünf Preisträger der Aktion stehen fest

Museum, Aussichtsturm, Kurpark, Innenstadt, Krankenhaus – was haben diese Orte gemeinsam? Sie bilden die Szenerie für ein Chorfotoshooting der besonderen Art.

Die vom Verband Deutscher KonzertChöre ins Leben gerufene Aktion zur Förderung kreativer Chorfotos hat mit der Auswahl der Preisträger durch die Jury einen erfolgreichen Abschluss gefunden: fünf Preisträger erhalten je 200,- Euro Unterstützung für ein Fotoshooting.

Die Jurymitglieder Claudia Keibler-Willner, Konstanze Sander und Ralf Schöne zeigten sich erfreut und begeistert über die zahlreichen originellen Einsendungen und die Vielfalt der Ideen. Dies zeigt anschaulich, dass bei den Chören auch im außermusikalischen Bereich kein Mangel an Ideenreichtum und Kreativität herrscht: da werden ungewöhnliche Orte und Requisiten genutzt, Sängerinnen und Sänger als Noten umfunktioniert und mit Hilfe von Drohnen fotografiert oder Konzertprogramme finden ihren Niederschlag in Kleidung und Ausstattung.
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Schlagzeilen

CHOR und KONZERT 2022 ist erschienen

Verbandszeitschrift des VDKC

Thumbnail imageFreude im VDKC-Generalsekretariat: Die Jahresausgabe von CHOR und KONZERT ist aus der Druckerei gekommen! Das Heft versammelt die VDKC-Beiträge des Jahres 2022 in gedruckter Form.

Hier lässt sich noch einmal prima nachlesen, was im vergangenen Jahr alles an spannenden und wissenswerten Artikeln veröffentlicht wurde. CHOR und KONZERT ist ab sofort auch im VDKC-Shop zu erwerben: hier.

VDKC
03.02.2023

Das Infoportal der Amateurmusik

Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen rund um die Amateurmusik. Das Infoportal bündelt zahlreiche Angebote zu Wissen, Praxis und Beratung:

www.frag-amu.de

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Wir engagieren uns für die Chormusik in unserem Land.

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