Amateurmusik als fester Bestandteil
Am 17. Oktober 2025 begeht die UNESCO den Tag des Immateriellen Kulturerbes und rückt damit lebendige Traditionen und gemeinschaftlich gelebte Kultur in den Fokus.
Auch die Amateurmusik ist fester Bestandteil des bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission. Dank des Antrages des Verbandes Deutscher KonzertChöre wurde 2014 die „Chormusik in deutschen Amateurchören“ in das Verzeichnis aufgenommen. Sie steht für eine jahrhundertealte Bewegung, die das gemeinsame Singen als Ausdruck demokratischer, bürgerlicher Kultur lebendig hält. Die insgesamt 13 Einträge zu Chormusik und instrumentalen Musizieren zeigen, wie bedeutend Chöre, Orchester und Ensembles für den kulturellen Reichtum unseres Landes sind.
VDKC-Präsident Professor Ekkehard Klemm dazu: „Als eine der ersten in Deutschland eingetragenen kulturellen Traditionen kann das Chorsingen in deutschen Amateurchören als Initialzündung für viele nachfolgende Anträge gelten. Sie ist damit auch ein wichtiger Mosaik- und vielleicht sogar Grundstein für die Idee und Durchsetzung des Amateurmusikfonds gewesen, der insbesondere durch die Gefährdungen in der Corona-Zeit die Bedeutung solcher Verzeichnisse als Basis für kulturpolitische Weichenstellungen unterstrichen hat.“
VDKC
17.10.2025



