Bundesverband
Aufgaben
Bundesweit unternimmt der VDKC zahlreiche Aktivitäten und Initiativen, um die Interessen seiner Mitgliedschöre zu vertreten und seine satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen. Kontinuität einerseits und flexibles Reagieren auf aktuelle Entwicklungen anderseits prägen die Verbandsarbeit.
Satzung
Die Tätigkeit des Verbandes Deutscher KonzertChöre basiert auf seiner Satzung. Diese wurde zuletzt in der Fassung am 07.06.2008 vom Verbandstag beschlossen und am 25.11.2017 durch Vorstandsbeschluss angepasst.
Gremien
Alle vier Jahre wählt der VDKC-Verbandstag die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesvorstandes. Die Landesverbände berufen jeweils eine Person in den Künstlerischen Beirat.
Georg-Friedrich-Händel-Ring
Der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC) verleiht den Georg-Friedrich-Händel-Ring im Abstand von vier Jahren an eine Dirigentin oder einen Dirigenten deutscher Laienchöre.
Geschichte
Die Geschichte des VDKC geht zurück auf Initiativen zur Bildung des „Schutzverbandes Deutscher Konzertgebender Vereine“ im Jahr 1921. Daraus ging der „Reichsverband der gemischten Chöre Deutschlands“ hervor, der am 07.05.1925 in Berlin seine Gründung erfuhr.