Foto: Symbolfoto (pxhere)
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Anträge bis 15. Juni 2024 möglich

Ab sofort können sich Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich zum zweiten Mal um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne zu bringen.

Kreative Projekte können sich auf die Förderung von bis zu 50.000 Euro bewerben. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z. B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 Euro bis grundsätzlich höchstens 50.000 Euro erhalten.

Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.

Die Projektlaufzeit kann ab dem 15.09.2024 beginnen und höchstens bis zum 30.09.2025 dauern. Eine unabhängige fachkundige Jury entscheidet über die Auswahl der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben.

Abb.: Logo Amateurmusikfonds (BMCO)

Neu in dieser zweiten Förderrunde sind die drei möglichen Schwerpunkte, denen sich die Projekte widmen sollen. Unter dem Motto „Musik pur!“ können zum Beispiel Proben- und Auftrittsformate entwickelt werden, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble abweichen: Wie wäre es zum Beispiel mit Arrangements von außergewöhnlichen Komponist*innen, besonderen Konzertorten oder Komponist*innengesprächen? Ensembles aller Größen sind aufgerufen, zu experimentieren und zu improvisieren.

Der zweite Themenschwerpunkt widmet sich Neuen Wegen, denn Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden leisten neben ihrer musikalischen Arbeit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Hier soll es Raum geben, um durch die Musik und mit dem Verein aktuellen Herausforderungen zu begegnen und das Ensemble zukunftssicher aufzustellen, sei es durch partizipatives Proben, interreligiöse Projekte, inklusive Ansätze oder Kooperationen.

Die dritte thematische Möglichkeit für einen Förderantrag ist die sogenannte Zukunftswerkstatt, bei der – moderiert von einer externen Person – Vereine oder Verbände ihre Strukturen überdenken können. Alle Beteiligten werden dabei in einen Prozess miteinbezogen, indem bestehende Herausforderungen benannt, fantasievolle Vorschläge entwickelt, Vertrauen aufgebaut und bei der Umsetzung sowohl Aufgaben als auch Verantwortung verteilt werden. Geeignet ist die Zukunftswerkstatt für Gemeinschaften von 5 bis 200 Personen.

Der Amateurmusikfonds ergänzt bestehende Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bisher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes. 

Informationen, Beratung und Antragstellung: www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds

Bundesmusikverband Chor & Orchester

16.04.2024

Veranstaltungen der Mitgliedschöre

Motette des Stadtsingechores zu Halle gemeinsam mit dem Vokalensemble Mehr als 4 am 26. April, 18:00 in der Marktkirche zu Halle
26.04.2025 18:00 - 19:00
Halle (Saale)
Stadtsingechor zu Halle


Vom Rauschen und Blühen
26.04.2025 19:00 - 20:15
Frankfurt am Main
Vokalensemble Cantemus


VENEDIG: Musik aus dem Markus-Dom
26.04.2025 19:00 - 20:30
Ingelheim
Musikverein Darmstadt


Frühlingskonzert zum Abschluss des Chorwandertages
27.04.2025 15:00 - 16:00
Goseck
Stadtsingechor zu Halle


Vom Rauschen und Blühen
27.04.2025 17:00 - 18:15
Königstein
Vokalensemble Cantemus


Logo Immaterielles Kulturerbe

Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

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Der VDKC ist Mitglied im Bundesmusikverband Chor & Orchester - dem übergreifenden Dachverband von bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden.

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Der VDKC ist Mitglied im Deutschen Musikrat, der sich für die Interessen von 15 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland engagiert und weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur ist.

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Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen der Amateurmusik. Das Infoportal enthält zahlreiche Angebote für die Ensemblepraxis.

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