Der VDKC hat mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen, wonach die GEMA-Vergütungsansprüche für Konzerte, Festakte und Soziale Singen des E- und U-Musik-Repertoires abweichend vom Tarif, pauschal durch Zahlungen des VDKC abgegolten werden.
Grundlage des Vertrages ist die maximale Zahl der auf der Bühne stehenden aktiven Sängerinnen und Sänger des jeweiligen Chores inklusive eventueller Gastsängerinnen und Gastsänger. Diese Zahl wird mit der Chormeldung zu Jahresanfang an den VDKC übermittelt und gilt für das laufende Jahr. Der VDKC erhebt auf dieser Grundlage einen Pauschalbetrag nach dem aktuell gültigen Satz. Damit kann der Chor eine nicht begrenzte Anzahl von selbst veranstalteten Aufführungen in Deutschland, an denen der Chor auch selbst mitwirkt, durchführen. Mit dem jährlichen Pauschalbetrag sind für den Chor sämtliche GEMA-Verpflichtungen in dem laufenden Jahr beglichen.
Informationen zum Abrechnungsverfahren finden Sie hier: FAQ GEMA-Abrechnungsverfahren [pdf]




