Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich sogenannter Obhutsschäden und Vermögensschäden).
Versicherungsschutz:
Gesetzliche Haftpflicht
- des VDKC und der Mitgliedschöre aus satzungsgemäßen Veranstaltungen unter Einschluss der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht der Vorstandsmitglieder und der von diesen beauftragten Chormitgliedern in dieser Eigenschaft;
- als satzungsgemäße Tätigkeiten gelten u.a.: Vorstands-, Ausschuss- und Mitgliederversammlungen, Jubiläums-, Chor und Gartenfeste, Chor-Treffen, Chorfahrten und Wanderungen, Festumzüge, sowie Teilnahme an weltweiten Konzerten;
- der im Auftrag des VDKC oder der Mitgliedschöre anlässlich von satzungsgemäßen Veranstaltungen tätig werdenden Personen (auch Nichtmitglieder) aus ihrer Tätigkeit;
- Mitversicherung von Gastsängern und Gastchören an Veranstaltungen des VDKC und seiner Mitgliedschöre (subsidiär);
- des VDKC und der Mitgliedschöre als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, soweit diese satzungsgemäßen Zwecken dienen. (z.B. Büro- und Probenräume sowie Aulen);
- der bestellten Aufsichtspersonen wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Mitgliedern von Kinder- und Jugendchören;
- der aktiven Mitglieder einschließlich der Chorleiter aus ihrer Verbands- bzw. Chortätigkeit heraus;
- des VDKC sowie der Mitgliedschöre aus Vermögensschäden;
- Schäden an fremden Räumlichkeiten, deren Einrichtungen sowie an geliehenen Musikinstrumenten und Musikwiedergabegeräten von vereinsfremden Personen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche aus Kraftfahrzeug-Benutzung, Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Versicherungsleistungen:
€ 5.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden inkl. Umwelthaftpflicht
€ 5.000.000 für Mietsachschäden an Gebäuden und Räumlichkeiten
€ 50.000 für Mietsachschäden an beweglichen Sachen
€ 25.000 für Vermögensschäden für Vereine (Eigen- und Drittschäden)
€ 20.000 für Abhandenkommen von Schlüsseln
Für Sach- und Vermögensschäden gilt eine Selbstbeteiligung von € 100 je Versicherungsfall.
Schadensmeldung
Bitte melden Sie Schäden unverzüglich und formlos. Die HDI Versicherung AG und die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG teilt eine Schadensnummer mit und lässt sich mittels Formularen und Schadensschilderungen in der Regel weitere Informationen zum Schadensereignis geben. Zuständig für Schadensmeldungen aus dem Vertrag des VDKC und seiner daran beteiligten Chöre ist die:
HDI Generalvertretung
Georg Linck
Krefelder Straße 249
41066 Mönchengladbach
Telefon 02161-40072-14
Telefax 02161-40072-22
Mail:
Bei Schadensmeldungen ist eine Benachrichtigung an die Geschäftsstelle des VDKC zu empfehlen.
Nach Abschluss der Versicherungen über den Verband ist der Chor automatisch über den Rahmenvertrag des VDKC mitversichert. Die Versicherung endet durch Austritt aus dem VDKC oder durch Kündigung der Versicherungszweige. Bei unterjährigem Austritt erfolgt keine Prämienerstattung. Veränderungen der Mitgliederstärke während des Versicherungsjahres müssen nicht gemeldet werden.




