Versichert sind die im VDKC zusammengeschlossenen Chöre, die ihren Beitritt zur Rechtsschutz-Versicherung erklärt haben sowie ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellten und aktiven Mitglieder.
Versicherungsschutz:
Für alle satzungsgemäßen Tätigkeiten wird
- Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
- (Straf-)Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VDKC aus Arbeitsverhältnissen, die nicht mit einer beruflichen Ausübung des Gesangs in unmittelbarem Zusammenhang stehen
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VDKC vor Sozialgerichten in Deutschland gewährt.
Ausgeschlossen sind die Risiken von gewerblichen Nebenbetrieben und dem Eigentum, Besitz und Lenken von Fahrzeugen.
Versicherungsleistungen:
Die Versicherungssumme beträgt 25.565 Euro je Rechtsschutzfall. Der Versicherer trägt grundsätzlich die Kosten des versicherten Verfahrens. In Fällen, in denen es erforderlich und der Sache dienlich ist, trägt ROLAND auch die Kosten eines Korrespondenzanwalts. Der Versicherte ist berechtigt, ROLAND einen Anwalt zu benennen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die zwischen dem VDKC und der HDI Versicherung AG sowie der Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG abgeschlossenen Versicherungsverträge.
Schadensmeldung
Bitte melden Sie Schäden unverzüglich und formlos. Die HDI Versicherung AG und die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG teilt eine Schadensnummer mit und lässt sich mittels Formularen und Schadensschilderungen in der Regel weitere Informationen zum Schadensereignis geben. Zuständig für Schadensmeldungen aus dem Vertrag des VDKC und seiner daran beteiligten Chöre ist die:
HDI Generalvertretung
Georg Linck
Krefelder Straße 249
41066 Mönchengladbach
Telefon 02161-40072-14
Telefax 02161-40072-22
Mail:
Bei Schadensmeldungen ist eine Benachrichtigung an die Geschäftsstelle des VDKC zu empfehlen.
Nach Abschluss der Versicherungen über den Verband ist der Chor automatisch über den Rahmenvertrag des VDKC mitversichert. Die Versicherung endet durch Austritt aus dem VDKC oder durch Kündigung der Versicherungszweige. Bei unterjährigem Austritt erfolgt keine Prämienerstattung. Veränderungen der Mitgliederstärke während des Versicherungsjahres müssen nicht gemeldet werden.




