Versichert sind die im VDKC zusammengeschlossenen Chöre, die ihren Beitritt zur Rechtsschutz-Versicherung erklärt haben sowie ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellten und aktiven Mitglieder.

Versicherungsschutz:

Für alle satzungsgemäßen Tätigkeiten wird  

  • Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
  • (Straf-)Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VDKC aus Arbeitsverhältnissen, die nicht mit einer beruflichen Ausübung des Gesangs in unmittelbarem Zusammenhang stehen
  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VDKC vor Sozialgerichten in Deutschland gewährt.

Ausgeschlossen sind die Risiken von gewerblichen Nebenbetrieben und dem Eigentum, Besitz und Lenken von Fahrzeugen. 

Versicherungsleistungen:  

Die Versicherungssumme beträgt 25.565 Euro je Rechtsschutzfall. Der Versicherer trägt grundsätzlich die Kosten des versicherten Verfahrens. In Fällen, in denen es erforderlich und der Sache dienlich ist, trägt ROLAND auch die Kosten eines Korrespondenzanwalts. Der Versicherte ist berechtigt, ROLAND einen Anwalt zu benennen.

Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die zwischen dem VDKC und der HDI Versicherung AG sowie der Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG abgeschlossenen Versicherungsverträge.

Schadensmeldung 

Bitte melden Sie Schäden unverzüglich und formlos. Die HDI Versicherung AG und die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG teilt eine Schadensnummer mit und lässt sich mittels Formularen und Schadensschilderungen in der Regel weitere Informationen zum Schadensereignis geben. Zuständig für Schadensmeldungen aus dem Vertrag des VDKC und seiner daran beteiligten Chöre ist die:

HDI Generalvertretung
Georg Linck
Krefelder Straße 249
41066 Mönchengladbach
Telefon 02161-40072-14
Telefax 02161-40072-22
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bei Schadensmeldungen ist eine Benachrichtigung an die Geschäftsstelle des VDKC zu empfehlen. 

Nach Abschluss der Versicherungen über den Verband ist der Chor automatisch über den Rahmenvertrag des VDKC mitversichert. Die Versicherung endet durch Austritt aus dem VDKC oder durch Kündigung der Versicherungszweige. Bei unterjährigem Austritt erfolgt keine Prämienerstattung. Veränderungen der Mitgliederstärke während des Versicherungsjahres müssen nicht gemeldet werden.

Veranstaltungen der Mitgliedschöre

...und dann mit Dir
20.06.2026 16:00 - 17:00
Halle (Saale)
Kammerchor TonArt


Jubiläumskonzert - 10 Jahre Voce libera Velten e.V.
20.06.2026 17:00 - 19:00
Velten
Voce libera Velten


Sommerkonzert
20.06.2026 17:00 - 18:30
Rechlin
Konzertchor Neustrelitz


Wie schön ist die Welt - Sommerkonzert 2026
20.06.2026 18:00 - 19:30
Hamburg
EnCore - Kammerchor aus Hamburg


Unter freiem Himmel
20.06.2026 18:00 - 19:30

Chorensemble Hannover


Logo Immaterielles Kulturerbe

Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

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Logo BMCO

Der VDKC ist Mitglied im Bundesmusikverband Chor & Orchester - dem übergreifenden Dachverband von bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden.

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Logo Deutsche Musikrat

Der VDKC ist Mitglied im Deutschen Musikrat, der sich für die Interessen von 15 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland engagiert und weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur ist.

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Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen der Amateurmusik. Das Infoportal enthält zahlreiche Angebote für die Ensemblepraxis.

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