Zwischen der LVM und dem VDKC besteht ein Rahmenvertrag zur Unfallversicherung, über den sich die Mitgliedschöre versichern lassen können.
Die Versicherung wird optional angeboten. Abschlusskosten entstehen nicht. Zu einem sehr günstigen Prämiensatz werden Leistungen angeboten, die den aktuellen Grundbedarf eines Versicherungsschutzes darstellen. Damit sind auch Risiken abgedeckt, die für Konzertchöre bei der Inanspruchnahme von Konzertsälen und Probenräumen bestehen. Versicherungsschutz ist gegeben für alle vom Verein satzungsgemäß durchgeführten Betätigungen, auch mit weltweiter Deckung auf Reisen. Als satzungsgemäße Veranstaltungen gelten alle entsprechenden Unternehmungen des Chores. Ein Ausschluss von Reisen, Auslandsreisen o.ä. besteht nicht.
Unfallversicherung
Versichert gelten körperliche Unfälle der aktiven Mitglieder bei der Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen, wobei der direkte Weg dorthin und zurück mitversichert ist.
Versicherungsleistungen je Person:
Invaliditätsgrundsumme: € 25.000,00
Leistung bei 50 % Invalidität: € 25.000,00
Leistung bei 75 % Invalidität: € 75.000,00
Leistung bei 90 % Invalidität: € 157.500,00
Vollinvaliditätsleistung: € 175.000,00
Todesfallsumme: € 10.000,00
Frakturleistung: € 125,00
Frakturleistung bei Bruch von Finger oder Zehe: € 63,00
Krankenhaustagegeld vom 1.-3. Tag: € 10,00
Krankenhaustagegeld ab dem 4. Tag bis zu 3 Jahren: € 20,00
Krankenhaustagegeld bei ambulanten, chirurgischen Operationen pauschal: € 30,00
Rettungs- und Bergungskosten: € 20.000,00




