Mitglied im Verband Deutscher KonzertChöre können alle Chöre werden, die mit den Verbandszielen übereinstimmen, die Satzung anerkennen und anspruchsvolle Chormusik in hoher Qualität pflegen.
Die Rechtsform des Chores spielt für die Mitgliedschaft im VDKC keine Rolle.
Die Satzung des VDKC sagt dazu aus:
§ 2 (1) Dem Verband können alle Chöre beitreten, die seinen Aufgaben und Ansprüchen entsprechen und sich verpflichten, seine Satzung anzuerkennen und einzuhalten.
§ 1 (2) Aufgabe des Verbandes ist die Pflege wertvoller Chormusik mit besonderer Förderung des zeitgenössischen Chorschaffens in Aufführungen von künstlerischem Anspruch.
Der Beitritt kann jederzeit zum Monatsanfang erfolgen. An einer Mitgliedschaft im VDKC interessierte Chöre können einen Aufnahmeantrag an das Generalsekretariat richten. Der Antrag sollte außerdem Unterlagen enthalten, die ein Bild des künstlerischen Profils des Chores vermitteln, wie etwa Programme, Jahresplanungen, Repertoirelisten etc. oder einen Verweis auf eine entsprechende Internetseite.
Als demokratisch agierender Verband werden vor einer Aufnahme Zustimmungen des Künstlerischen Beirates und des betreffenden Landesverbandes eingeholt, die der Geschäftsführende Vorstand bei seiner Entscheidung berücksichtigt.
Bei Aufnahme wird der Chor automatisch Mitglied im Bundes- und im jeweiligen Landesverband.