"Pflege der Chormusik in deutschen Amateurchören" soll als Antrag eingebracht werden
Der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC) hat auf seiner Jahresvorstandstagung beschlossen, die "Pflege der Chormusik in deutschen Amateurchören" als Antrag zum Schutz des immateriellen Kulturerbes einzubringen. Das entsprechende UNESCO-Abkommen ist 2003 beschlossen worden und seit 2006 in Kraft. 2013 trat auch Deutschland bei; gegenwärtig läuft die erste Bewerbungsrunde. Der von Präsident Prof. Ekkehard Klemm und Generalsekretär Ralf Schöne vorbereitete Antrag wird von der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (BDC) ausdrücklich unterstützt. In der BDC sind z. Zt. ca. 784.000 aktive Mitglieder registriert, im Deutschen Chorverband (DCV) weitere 630.000. Mit Prof. Dr. Martin Petzoldt, dem Präsidenten der Neuen Bachgesellschaft und Prof. Dr. h.c. Hartmut Haenchen, dem international renommierten Dirigenten stehen zwei prominente Fürsprecher als Gutachter zur Verfügung. Beide haben durch ihre Tätigkeit einschlägige Erfahrungen und betonen in ihren Stellungnahmen, dass das vitale und weltweit bewunderte deutsche Musikleben ohne die reiche Chorszene gerade im Amateurbereich, in den Kirchenchören, Kantoreien, Kinder- und Jugendchören undenkbar wäre. Ekkehard Klemm, Dirigent, Rektor der Dresdner Musikhochschule und Künstlerischer Leiter der Singakademie Dresden sieht die deutsche Chortradition als eines der lebendigsten Beispiele dessen, was die UNESCO durch die neue Konvention schützen will. Sie sei eine seit Generationen bestehende Tradition, die Gemeinschaft und Identität stiftet, durch ständige kreative Aneignung weitergegeben wird und integrativ im besten Sinne wirkt. Die beeindruckende Zahl von geschätzten ca. 60.000 in Verbänden organisierten Chören vom Kind bis zum Senior, von der Liebhaberin des Volkslieds bis hin zum Fan ambitionierter A-cappella-Literatur oder der Chorsinfonik, vom Gospelsänger bis zur Migrantin erfülle in hohem Maße die Anforderungen der UNESCO-Vereinbarung. Als Verband leistungsstarker Konzertchöre sieht sich der VDKC deshalb in der Pflicht, die Initiative zu ergreifen.
In den UNESCO-Statuten wird gefordert, dass die ausübenden Mitglieder der jeweiligen kulturellen Tradition über den Antrag informiert sind. Dies ist bei über 2 Millionen Sängerinnen und Sängern nicht anders möglich als über eine Offensive in den öffentlichen Medien.
Interessenten können sich mit dem Büro des VDKC über