Rückblick auf zwei praxisnahe Webinare zu den Themen Urheberrecht und Datenschutz
Im Rahmen des aus dem Amateurmusikfonds finanzierten Projekts „Urheberrecht und Digitalisierung – Transfer in die Moderne“ ist die Fortbildungsreihe mit zwei Webinaren am 18. und 24.06.2024 eröffnet wurden.
Hiermit bieten wir unseren Verbandsmitgliedern sowie externen Interessierten wertvolle Einblicke in zwei essenzielle Themenbereiche: Urheberrecht und Datenschutz. Diese Webinare wurden organisiert, um die rechtlichen Kenntnisse unserer Teilnehmenden zu erweitern und ihnen konkrete Werkzeuge für ihre tägliche Arbeit als ehrenamtlich Engagierte und Vorstände in Konzertchören in ganz Deutschland zur Verfügung zu stellen. Für die jeweils 90-minütigen Veranstaltungen konnten wir mit Ina Ruhoff eine äußerst kompetente Referentin gewinnen, die ihr Wissen auf verständliche und praxisnahe Weise vermittelte.
Thema Urheberrecht
Das erste Webinar unserer Reihe widmete sich dem wichtigen Thema Urheberrecht, welches für Chöre und musikalische Organisationen von besonderer Bedeutung ist. Ein Werk muss eine persönliche geistige Schöpfung sein, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Dies gilt insbesondere auch für musikalische Werke. Eine zentrale Rolle spielt hier die Schöpfungshöhe, die sicherstellt, dass nur originelle und individuelle Schöpfungen geschützt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass selbst geringfügige Anpassungen, wie kleine Textänderungen, nicht ohne weiteres vorgenommen werden dürfen. Große Eingriffe können hingegen dazu führen, dass der oder die Eingreifende eigene Schutzrechte erhält, sofern eine eigenständige, kreative Bearbeitung entsteht.
Wichtige rechtliche Regelungen gibt es im Bereich der Nutzung und Vervielfältigung von Notenmaterial zu beachten (siehe § 53 Abs. 4 UrhG): Anders als im Bereich Buch oder Tonträger ist das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Noten gänzlich untersagt, unabhängig von der privaten oder kommerziellen Nutzung. Unter dieses Verbot fällt ebenfalls das Scannen von Originalnoten für einen digitalen Notenreader, da dies einen urheberrechtlich relevanten Vervielfältigungsvorgang darstellt. Vervielfältigungen von geschütztem Notenmaterial für Chöre können ausschließlich über den Rechteinhaber lizensiert werden.
Eine ausführliche Handreichung zur rechtlichen Lage und Lizenzmöglichkeiten bietet die VG Musikedition.
Separate Nutzungsrechte sind erforderlich, wenn es um die Verbreitung der Musik geht, sei es durch öffentliche Aufführungen, CD-Veröffentlichungen oder das Hochladen von Videos auf Plattformen wie YouTube. Hier muss im Vorfeld geklärt werden, welche Lizenzen benötigt werden und wie diese erworben werden können. Insbesondere bei öffentlichen Aufführungen spielt die Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA eine große Rolle, um sicherzustellen, dass alle urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Mitglieder des VDKC profitieren durch den weitgreifenden Rahmenvertrag mit der GEMA von erheblichen Erleichterungen.
Thema Datenschutz
Im zweiten Webinar wurde das komplexe Thema Datenschutz behandelt. In Zeiten zunehmender Digitalisierung ist der korrekte Umgang mit personenbezogenen Daten essentiell. Die Referentin führte die Teilnehmenden in die Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein und erläuterte die wichtigsten Begriffe und Prinzipien. Dabei wurde deutlich gemacht, dass personenbezogene Daten alle Informationen sind, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
Ein Schwerpunkt lag auf den Anforderungen an die Einwilligung zur Datenverarbeitung. Die Teilnehmenden lernten, dass eine Einwilligung spezifisch, informiert und unmissverständlich sein muss. Auch der Widerruf einer Einwilligung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten wurden besprochen. Eine erteilte Einwilligung ist jederzeit widerrufbar, und auf diese Möglichkeit muss bereits bei der Einholung hingewiesen werden. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt die Verarbeitung rechtmäßig.
Es wurde darauf hingewiesen, dass es in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann, sich auf Ausnahmeregelungen der Einwilligungspflicht zu berufen (Erlaubnistatbestände des Art. 6 Abs. 1 DSGVO), wie die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse. Diese Ausnahmen lassen sich regelmäßig anwenden, wenn es beispielsweise um die Ankündigung oder Berichterstattung im Rahmen eines Konzertes (z. B. mit Angaben zu Solistinnen und Solisten) geht.
Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Recht am eigenen Bild gewidmet. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, jedoch gibt es Ausnahmen nach dem Kunsturhebergesetz (KUG). Diese erlauben es, Fotos ohne Einwilligung zu verbreiten, wenn Personen lediglich als Beiwerk erscheinen, bei Versammlungen und Aufzügen, wenn die Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient oder es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt.
Ein praktischer Hinweis war, dass Personen, die eine Bühne betreten, davon ausgehen müssen, fotografiert zu werden. Diese konkludente Einwilligung erleichtert die Arbeit von Veranstalter*innen, da sie nicht für jedes Foto eine schriftliche Einwilligung einholen müssen. Als Résumé wurde dennoch betont, dass die Privatsphäre der abgebildeten Personen jederzeit und unbedingt respektiert werden sollten.

Resonanz
Beide Webinare stießen auf großes Interesse und wurden von zahlreichen Teilnehmenden besucht, darunter viele Mitglieder unserer Chöre sowie externe Interessierte. Die Resonanz war durchweg positiv, was sich in dem umfangreichen Feedback und den zahlreichen Rückfragen widerspiegelte. Besonders hervorgehoben wurde die interaktive Gestaltung der Webinare, die verständliche Vermittlung komplexer Sachverhalte sowie die Bereitschaft, sich allen Fragen aus dem Auditorium zu stellen. Dies trug dazu bei, dass die Inhalte nicht nur theoretisch vermittelt wurden, sondern auch direkt in die eigene Arbeit einfließen können.
Ausblick und Termine
Die hohe Anzahl an individuellen Rückfragen zeigte deutlich den Bedarf an weiterer Aufklärung und vertiefenden Informationen und bestätigt uns, diese Webinarreihe fortzuführen und auf weitere Themenbereiche zu erweitern:
28.08.2024, 17:30–19 Uhr
„Digitale Probenplanung, Kommunikation und Mitgliederverwaltung“:
digitales Vereinsmanagement, einschließlich Mitgliederverwaltung, Buchführung und Kommunikation
04.09.2024, 17:30–19 Uhr
„Digitales Projektmanagement im Chor“:
digitales Management von Konzertprojekten und Wissensmanagement in Chören
12.09.2024, 17:30–19 Uhr
„Alles rund um Noten“:
digitale Notenausgaben, Vorstellung von Plattformen und Tools zur Verwaltung digitaler Noten sowie rechtliche Aspekte und praktische Anwendungen
21.09.2024, 11–17 Uhr, Essen
Präsenztag „Noten von und für Chöre“:
Das Förderprojekt ermöglicht dem Verband, die ideelle Basis der Kooperation der Mitgliedschöre untereinander auszubauen. Als neuen Aspekt des Austausches möchten wir die gegenseitige Unterstützung durch Zurverfügungstellung von Notenmaterial für eigene Aufführungen initiieren. Zu dem Vorhaben wird es für interessierte Verantwortliche aus den Chören einen Präsenztag in Essen geben. Darüber werden wir in Kürze ausführlich informieren.
Die Durchführung der Webinare zu den Themen Urheberrecht und Datenschutz war ein voller Erfolg. Sie haben nicht nur wertvolles Wissen vermittelt, sondern auch die Gemeinschaft und den Austausch gestärkt und gezeigt, dass der Bedarf an solchen Fortbildungsmaßnahmen groß ist. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden und der Referentin und blicken gespannt auf die kommenden Webinare.
Carolina Ihlenfeld, Sebastian Winkler
05.07.2024, aktualisiert am 14.02.2025