Foto: Steuertipps für Vereine (VDKC)

Die Bundesländer stellen Steuerratgeber für Vereine zur Verfügung

Viele Chöre sind als gemeinnützige Vereine organisiert und müssen sich daher auch mit steuerlichen Fragen beschäftigen, wenn es um die Bewertung von Ein- und Ausgaben geht.

Müssen Konzertticketeinnahmen versteuert werden und wenn ja, zu welchem Steuersatz? Wie verhält es sich mit Einnahmen aus Getränkeverkauf? Wie ist eine CD-Produktion steuerlich zu behandeln? Das sind nur einige Beispielfragen, die in jedem Chor auftauchen können.

Grundlegendes Wissen über die steuerliche Behandlung von Einnahmen und Ausgaben ist daher wichtig, um nicht durch Unkenntnis die Gemeinnützigkeit des Vereins zu gefährden.

Eine einfache Möglichkeit, sich umfassend über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren halten die zuständigen Ministerien bereit. Alle Bundesländer haben jeweils nützliche Steuerratgeber für gemeinnützige Vereine – meist ausführliche Broschüren als pdf-Downloads – zur Verfügung gestellt. Hier kann sich der Chor z.B. zu den vier steuerlichen Vereinsbereichen informieren (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und die eigenen Projekte anhand von Beispielen besser bewerten und einordnen.

Die Regularien gelten bundesländerübergreifend. Die Qualität der Aufbereitung ist dennoch länderspezifisch. Es empfiehlt sich durchaus, über das eigene Bundesland hinaus Recherchen anzustellen.

Weiterführende Links zu den Steuerratgebern:

VDKC

24.08.2020

Veranstaltungen der Mitgliedschöre

Magnificat
13.09.2026 17:00 - 18:30

BachChor Mönchengladbach


"Wach auf meins Herzens Schöne" - Liebesliederwalzer und mehr!
13.09.2026 17:00 - 20:30

Chamber Choir of Europe


Paulus
13.09.2026 18:00 - 20:00

Bach-Chor Darmstadt


W.A. Mozart: Große Messe c-Moll KV 427
13.09.2026 19:00 - 21:00
Frankfurt am Main
Trinity International Concert Choir


„Lieblingsstücke“ – Chorkonzert mit Orgel zum 20jährigen Bestehen der Capella Moguntina
13.09.2026 19:00 - 20:30
Mainz
Vokalensemble Capella Moguntina


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Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

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Der VDKC ist Mitglied im Bundesmusikverband Chor & Orchester - dem übergreifenden Dachverband von bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden.

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Der VDKC ist Mitglied im Deutschen Musikrat, der sich für die Interessen von 15 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland engagiert und weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur ist.

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Der VDKC hat die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet und setzt damit ein klares Zeichen für eine vorurteilsfreie und zukunftsorientierte Arbeitskultur.

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Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen der Amateurmusik. Das Infoportal enthält zahlreiche Angebote für die Ensemblepraxis.

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