Foto: Steuertipps für Vereine (VDKC)

Die Bundesländer stellen Steuerratgeber für Vereine zur Verfügung

Viele Chöre sind als gemeinnützige Vereine organisiert und müssen sich daher auch mit steuerlichen Fragen beschäftigen, wenn es um die Bewertung von Ein- und Ausgaben geht.

Müssen Konzertticketeinnahmen versteuert werden und wenn ja, zu welchem Steuersatz? Wie verhält es sich mit Einnahmen aus Getränkeverkauf? Wie ist eine CD-Produktion steuerlich zu behandeln? Das sind nur einige Beispielfragen, die in jedem Chor auftauchen können.

Grundlegendes Wissen über die steuerliche Behandlung von Einnahmen und Ausgaben ist daher wichtig, um nicht durch Unkenntnis die Gemeinnützigkeit des Vereins zu gefährden.

Eine einfache Möglichkeit, sich umfassend über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren halten die zuständigen Ministerien bereit. Alle Bundesländer haben jeweils nützliche Steuerratgeber für gemeinnützige Vereine – meist ausführliche Broschüren als pdf-Downloads – zur Verfügung gestellt. Hier kann sich der Chor z.B. zu den vier steuerlichen Vereinsbereichen informieren (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und die eigenen Projekte anhand von Beispielen besser bewerten und einordnen.

Die Regularien gelten bundesländerübergreifend. Die Qualität der Aufbereitung ist dennoch länderspezifisch. Es empfiehlt sich durchaus, über das eigene Bundesland hinaus Recherchen anzustellen.

Weiterführende Links zu den Steuerratgebern:

VDKC

24.08.2020

Veranstaltungen der Mitgliedschöre

Felix Mendelssohn Bartholdy: Oratorium Paulus, op. 36
24.04.2026 19:00 - 22:00
Pirna
Deutscher Ärztechor


Bach² Rheinberger
24.04.2026 19:00 - 20:00
München
Münchener Bach-Chor


"Lux Aeterna" - Geistliche Chormusik für Frauenstimmen
24.04.2026 20:00 - 21:30

Motettenchor Frankfurt


Cello & Chor – Klänge im Dialog
25.04.2026 17:00 - 18:30
Glückstadt
Kleiner Chor Husum


CANTUS GLORIOSUS
25.04.2026 18:00 - 19:30
Leipzig
Konzertchor Leipzig


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Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

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