Abb.: Symbolbild (pxhere)
Abb.: Symbolbild (pxhere)

Unabhängig von Unternehmensgröße, Chöre im Regelfall nicht betroffen 

Seit dem 2. Februar 2025 sind Arbeitgebende durch Artikel 4 der neuen KI-Verordnung dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über KI-Kompetenz verfügen.

Die KI-Verordnung zielt insbesondere darauf ab, Risiken zu reduzieren, die von KI-Systemen ausgehen. Die Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße sowohl für Anbietende als auch für Betreibende von KI-Systemen. Als Betreiber gilt ein Unternehmen, wenn es KI-Systeme für berufliche Zwecke einsetzt oder deren Nutzung duldet, eine persönliche Nutzung fällt nicht darunter. 

Für Chöre des Verbandes Deutscher KonzertChöre (VDKC) gilt also in den meisten Fällen Entwarnung: Sie fungieren im Regelfall nicht als Arbeitgebende und sind somit nicht dazu verpflichtet und dafür verantwortlich, bei Angestellten für KI-Kompetenz zu sorgen. Dennoch kann es unabhängig von der Verordnung hilfreich sein, sich mit Chancen und Risiken von KI-Systemen vertraut zu machen. 

Wer doch unter die Verordnung fällt, muss Folgendes beachten: Arbeitnehmende müssen über notwendige Fähigkeiten, Kenntnisse und ein Verständnis im Umgang mit KI-Systemen verfügen, um diese effizient und schadensfrei benutzen und verantwortungsvolle Entscheidungen im Umgang mit diesen treffen zu können. 

Für die Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht existiert keine universelle Vorgabe. Sie ist unter anderem vom Umfang der Nutzung von KI-Systemen, dem Grad des Risikos des KI-Systems und der Position der Mitarbeitenden abhängig. Ein Grundverständnis von KI, dem Rechtsrahmen, technischen Gegebenheiten, Chancen und Risiken sollten Mitarbeitende, die mit KI in Berührung kommen können, erhalten. Verantwortliche für KI-Projekte benötigen darüber hinaus fundierte Kenntnisse zu den umzusetzenden Pflichten der KI-Verordnung.

Es empfiehlt sich also, den Schulungsbedarf und spezifische Anforderungen der Mitarbeitenden zu ermitteln und zielgerichtete Schulungsmaßnahmen für Grundlagenwissen oder fachspezifische Weiterbildungen zu entwickeln. Außerdem kann es hilfreich sein, interne Leitlinien mit Standards, Vorgehen und Verhaltensweisen für den Umgang mit KI zu erstellen sowie zentrale Ansprechpersonen festzulegen, die die Einhaltung der Standards überwachen.

Die Verordnung schreibt keine explizite Dokumentation der Maßnahmen vor, ebenso wenig Bußgelder bei fehlender Umsetzung. Um Haftungsrisiken zu verringern, ist eine Dokumentation der Schulungsmaßnahmen dennoch sinnvoll.

Über Kompetenz im Umgang mit KI zu verfügen, wird also in einer zunehmend digitalisierten Welt immer wichtiger. 

Quellen: 

Bitkom Akademie (Steve Schramm), Digitalisierung & Recht (Dr. Kristina Schreiber), Haufe (Dr. Manuela Rauch) 

Carolina Ihlenfeld 

05.06.2025

Veranstaltungen der Mitgliedschöre

Herbstkonzert Laurentiuskirche
18.10.2025 17:00 - 19:00
Elsterberg
Singakademie Plauen


Rock meets Gospel
18.10.2025 18:00 - 22:00
Hof
Joy in Belief


Konzert "stark"
18.10.2025 18:00 - 19:00
Wallenhorst
fiat ars


Behütet auf allen Wegen
18.10.2025 19:00 - 20:30
Heilsbronn
Amadeus-Chor Neuendettelsau


Chorkonzert Mozart/Haydn
18.10.2025 19:30 - 20:30
Säckingen
Kammerchor Bad Säckingen


Logo Immaterielles Kulturerbe

Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

mehr erfahren

Logo BMCO

Der VDKC ist Mitglied im Bundesmusikverband Chor & Orchester - dem übergreifenden Dachverband von bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden.

mehr erfahren

Logo Deutsche Musikrat

Der VDKC ist Mitglied im Deutschen Musikrat, der sich für die Interessen von 15 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland engagiert und weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur ist.

mehr erfahren

Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen der Amateurmusik. Das Infoportal enthält zahlreiche Angebote für die Ensemblepraxis.

mehr erfahren