VDKC will deutsche Amateurchöre als immaterielles Kulturerbe bei der UNESCO schützen lassen
Der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC) hat auf seiner Jahresvorstandstagung beschlossen, die "Pflege der Chormusik in deutschen Amateurchören" als Antrag zum Schutz des immateriellen Kulturerbes einzubringen. Das entsprechende UNESCO-Abkommen ist 2003 beschlossen worden und seit 2006 in Kraft. 2013 trat auch Deutschland bei; gegenwärtig läuft die erste Bewerbungsrunde. Der von Präsident Prof. Ekkehard Klemm und Generalsekretär Ralf Schöne vorbereitete Antrag wird von der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (BDC) ausdrücklich unterstützt. In der BDC sind z. Zt. ca. 784.000 aktive Mitglieder registriert, im Deutschen Chorverband (DCV) weitere 630.000.
Mit Prof. Dr. Martin Petzoldt, dem Präsidenten der Neuen Bachgesellschaft und Prof. Dr. h.c. Hartmut Haenchen, dem international renommierten Dirigenten stehen zwei prominente Fürsprecher als Gutachter zur Verfügung. Beide haben durch ihre Tätigkeit einschlägige Erfahrungen und betonen in ihren Stellungnahmen, dass das vitale und weltweit bewunderte deutsche Musikleben ohne die reiche Chorszene gerade im Amateurbereich, in den Kirchenchören, Kantoreien, Kinder- und Jugendchören undenkbar wäre.
In den UNESCO-Statuten wird gefordert, dass die ausübenden Mitglieder der jeweiligen kulturellen Tradition über den Antrag informiert sind. Dies ist bei über 2 Millionen Sängerinnen und Sängern nicht anders möglich als über eine Offensive in den öffentlichen Medien.
Interessenten können sich mit dem Büro des VDKC über
VDKC
26.11.2013



