Förderantragstellung für Chöre bis 2. Februar 2026 möglich
Der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC) begrüßt die Fortführung des Amateurmusikfonds und dankt den Verantwortlichen beim Bundesmusikverband Chor & Orchester für deren intensive Bemühungen um eine Fortsetzung.
Ab sofort können sich Chöre auf eine Förderung im Rahmen des Amateurmusikfonds III unter dem Motto „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“ bewerben und so die Chance nutzen, bei der Umsetzung kreativer Projekte unterstützt zu werden.
Der Amateurmusikfonds, der vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert wird, hilft Chören, Orchestern, Bands, Musikvereinen und -verbänden, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich dabei, neue Formate zu entwickeln, ihre Strukturen zu stärken und ihre Tätigkeit zukunftssicher aufzustellen.
Die Förderanträge können ab sofort und bis 2. Februar 2026 gestellt werden. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester als ausgebende Stelle bietet Interessierten dazu umfangreiche Beratungsformate und informiert:
Förderrichtlinien
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.
- Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500–8.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000–40.000 Euro
- Antragsfrist: 2. Februar 2026
- Projektlaufzeit: ab 1. Juni 2026 und bis maximal 30. September 2027
Inhalte
Gefördert werden laut BMCO Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte.
Der Amateurmusikfonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.
Die erneute Verankerung der Amateurmusikförderung im angespannten Bundeshaushalt ist ein gemeinsamer politischer Erfolg zahlreicher Akteur*innen, unter anderem dem BMCO, die sich auf allen Ebenen für den Wert des Musizierens in unserer Gesellschaft eingesetzt haben. Insgesamt werden in der kommenden Förderrunde 4,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Informationen zur Antragstellung und Beratung: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds
Bundesmusikverband Chor & Orchester, Carolina Ihlenfeld
17.11.2025



