Chorchroniken, historische Konzertprogramme und Fotografien dokumentieren die Geschichte eines Chores. Damit Mitgliedschöre solche Bestände digitalisieren und für ihre weitere Arbeit erschließen können, stellt der VDKC einen Dokumentenscanner Ricoh ScanSnap SV600 zur Ausleihe zur Verfügung.
Das Gerät erfasst Vorlagen bis zum Format DIN A3 von oben, ohne sie durch einen Einzug führen oder auf eine Glasplatte drücken zu müssen. Es eignet sich damit insbesondere für gebundene und empfindliche Unterlagen wie Chroniken, Festschriften und Protokollbücher. Die zugehörige Software unterstützt unter anderem die Korrektur gewölbter Buchseiten und das automatische Zuschneiden. Aus geeigneten Textvorlagen lassen sich außerdem durchsuchbare PDF-Dateien erstellen.
Mitgliedschöre können den Scanner beispielsweise nutzen, um
- Chroniken, Konzertprogramme, Fotografien und weitere Zeugnisse ihrer Chorgeschichte zu digitalisieren,
- ein digitales Chorarchiv aufzubauen und Unterlagen für nachfolgende Vorstände zugänglich zu machen,
- Materialien für Jubiläen, Ausstellungen, Publikationen oder die eigene Website vorzubereiten,
- Werktexte, Werkeinführungen und andere Materialien aus dem eigenen Archiv zu erschließen und mit dem VDKC und dem Chornetzwerk zu teilen.
Für den Betrieb werden ein Stromanschluss und ein per USB verbundener Computer mit der erforderlichen ScanSnap-Software benötigt. Die technischen Voraussetzungen sollten vor der Ausleihe geklärt werden.
Die Ausleihe ist ausschließlich für Mitgliedschöre des VDKC möglich. Als Orientierung ist ein Leihzeitraum von bis zu zwei Monaten vorgesehen. Für die Ausleihe wird eine symbolische Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben.
Aufgrund der empfindlichen Technik ist kein Versand möglich. Der Scanner muss persönlich im VDKC-Generalsekretariat in Weimar abgeholt und dorthin zurückgebracht werden.
Bei Interesse genügt eine formlose E-Mail an das VDKC-Generalsekretariat. Bitte nennen Sie darin den gewünschten Leihzeitraum sowie die Kontaktdaten der Person, die für Abholung, Nutzung und Rückgabe verantwortlich ist. Das Generalsekretariat stimmt anschließend die Verfügbarkeit und die Übergabe mit Ihnen ab.




