Bewerbungsfrist läuft bis 01. Juli 2014

Thumbnail imageChöre, die mindestens 100 Jahre bestehen, können auf Antrag die vom Bundespräsidenten gestiftete Zelter-Plakette verliehen bekommen. Diese wird im Rahmen eines Festaktes stellvertretend an einen Chor bei den jährlich stattfindenden „Tagen der Chor- und Orchestermusik“ vom Bundespräsidenten übergeben.

Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich „die Chorvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Tätigkeit der Chorvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen“ (aus: Richtlinien zur Zelter-Plakette, Bundesgesetzblatt).

Für die Vorbereitung und Durchführung ist die Bundesvereinigung Deutscher Chor- und Orchesterverbände (BDCO) und deren Mitglieder Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) zuständig. Die Federführung bei der Vorbereitung und Durchführung wechselt jährlich zwischen beiden – in diesem Jahr liegt sie bei der BDC, in der der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC) Mitglied ist.

Der Antrag auf Verleihung muss mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich eingereicht werden. Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der BDC ist der 1. Juli des Vorjahres zur Verleihung. Dieser Termin gilt für alle an dem Antragsverfahren mitwirkenden Organisationen und die jeweils zuständigen Landesministerien. Der antragstellende Chor muss deshalb seinen Antrag so frühzeitig stellen, dass die Bearbeitung durch die beteiligten Organisationen rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

VDKC-Chöre wählen das Verfahren „Antrag A“ und leiten den Antrag an den für sie zuständigen VDKC-Landesverband zur Befürwortung weiter.

Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.

Die Plakette zeigt auf der Vorderseite Carl Friedrich Zelter (1758-1832), auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied".

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Antragsverfahren, Richtlinien und Historie finden Sie hier.

BDC, VDKC
12.06.2014

 

Veranstaltungen der Mitgliedschöre

Chorkonzert "Ein Deutsches Requiem" (Johannes Brahms)
31.07.2026 19:30 - 21:00
Ansbach
Windsbacher Knabenchor


Ehre sei Gott - Philharmonia Chor Stuttgart
01.08.2026 17:00 - 18:00
St. Blasien
Philharmonia Chor Stuttgart


A cappella Chorkonzert: Lux in Tenebris
02.08.2026 18:00 - 19:00
Dresden
Cantabile Dresden


Zu Gast im eigenen Haus
07.08.2026 19:00 - 20:00
Greiz
Ensemble Consart


Italienische Opernnacht - Zusatzkonzert
07.08.2026 20:30 - 22:30
Darmstadt
Konzertchor Darmstadt


Logo Immaterielles Kulturerbe

Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

mehr erfahren

Logo BMCO

Der VDKC ist Mitglied im Bundesmusikverband Chor & Orchester - dem übergreifenden Dachverband von bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden.

mehr erfahren

Logo Deutsche Musikrat

Der VDKC ist Mitglied im Deutschen Musikrat, der sich für die Interessen von 15 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland engagiert und weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur ist.

mehr erfahren

Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen der Amateurmusik. Das Infoportal enthält zahlreiche Angebote für die Ensemblepraxis.

mehr erfahren

Hier finden Sie zahlreiche positive Bewertungen zum Paysafecard Casino in Deutschland.