Panorama
140 Jahre Düsseldorfer Bachverein
"Bach" im Namen und "Bach" in den Konzerten des Jubiläumsjahres
Seit 140 Jahren gestaltet der Düsseldorfer Bachverein nun schon das musikalische Leben in Düsseldorf mit. Nach einer Unterbrechung wurde der Bachverein 1919 neu gegründet und 56 Jahre von Joseph Neyses geleitet.
Mit seinem 4. Künstlerischen Leiter, dem Konzertorganisten und Dirigenten Thorsten Pech erlebt der Bachverein seit mittlerweile 20 Jahren abermals eine Phase der kontinuierlichen und erfolgreichen Chorarbeit. Neben den oratorischen Werken bildet unter seiner Leitung die A-cappella-Literatur quer durch die Jahrhunderte von Gregorianik bis Musik unseres Jahrhunderts einen weiteren Schwerpunkt der Chorarbeit.
Jeden Mittwochabend versammeln sich in Düsseldorf ca. 30 engagierte Sängerinnen und Sänger, um einerseits auf hohem musikalischem Niveau zu proben, die aber auf der anderen Seite auch für jeden Spaß zu haben sind. Diese gesellige Seite zeigt sich insbesondere an den Probenwochenenden, die regelmäßig vor größeren Konzerten durchgeführt werden und den Konzertreisen, die in Abständen von zwei bis drei Jahren stattfinden.
Peter Heeren: Der Gebrauch des Lebens
Vorgestellt von Hans Gebhard:
Ode von Anakreon als Textvorlage für ein ergänzendes Werk zum Mozart-Requiem
Als der Chorleiter Norbert Klose für eine Aufführung des Mozart-Requiems 2006 noch ein passendes, das Programm ergänzendes Werk suchte, bat er den schleswig-holsteinischen Komponisten Peter Heeren um die Komposition eines dafür geeigneten Stückes. Heeren wählte einen zum Requiem kontrastierenden Text aus, nämlich die 4. Ode des griechischen Dichters Anakreon, "Vom Gebrauch des Lebens", in der Übersetzung des Berliner Dichters und Philosophen Karl Wilhelm Ramler (1725-1798), der seinerzeit "deutscher Horaz" genannt wurde. Der Text beschwört und besingt die Freude am Leben angesichts des schließlich unabwendbaren Endes durch den Tod.
Laienchormusik in Deutschland - Gedanken über Chorkultur im Jahr 2010
VDKC-Präsident Hans-Willi Hefekäuser hält Festansprache zur Jubiläumsfeier 125 Jahre Chorgemeinschaft Zanders Bergisch Gladbach am 26.09.2010
Laienchormusik in Deutschland
"Sehr verehrte gnädige Frau Zanders,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Herr Bosbach,
liebe Frau Schlichtmann, lieber Herr Litzinger,
liebe Sängerinnen und Sänger,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Festgemeinde!
Ich bin heute sehr gern hierher gekommen, um der Chorgemeinschaft Zanders Bergisch Gladbach zu Ihrem 125jährigen Bestehen zu gratulieren.
Und wenn ich das so sage, dann ist dies keineswegs die übliche Floskel. Im Gegenteil: Ich fühle mich der Chorgemeinschaft und ihren heimischen Gefilden wirklich in besonderer Weise verbunden. Denn ich bin nicht nur in Bensberg geboren, sondern war im Rahmen meiner juristischen Ausbildung Mitte der siebziger Jahre auch sechs Monate lang als Referendar im Rechtsamt der Stadt Bergisch Gladbach tätig. Ferner war ich während der Zeit Geschäftsführer des Landesverbandes NRW im VDKC, als Paul Nitsche dessen Vize-Präsident war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich bin gebeten worden, zur Situation der Laienchormusik in Deutschland einige Ausführungen zu machen. Beginnen möchte ich mit einem Beitrag zur Begriffsklärung.
Wer oder was ist eigentlich ein Laie?
Ich zitiere dazu den Präsidenten des Deutschen Musikrats, der sich zum Thema gelegentlich wie folgt vernehmen ließ: „Der Laie ist ein Musiker, der nicht darauf angewiesen ist, von seiner Musik leben zu müssen." Da ist zwar was dran. Allerdings braucht der Laie neben der Musik gerade deshalb aber eben auch noch etwas anderes, wovon er leben kann, z.B. eine voll umfängliche Erwerbstätigkeit. Ferner ist der Laienmusiker jemand, der im Gegensatz zum Profi nicht nur kein Geld bekommt, sondern regelmäßig Geld mitbringt, um sein Wirken überhaupt erst zu ermöglichen.
Kulturelle Teilhabe durch Chipkarte?
DMR und VDKC fordern Mitwirkung in der Diskussion
Von Hans-Willi Hefekäuser
In der Diskussion um die Neu-Berechnung der sog. Hartz IV – Sätze ist schon früh der Vorschlag unterbreitet worden, Leistungsbestandteile, die der Inanspruchnahme von Kultur- und Bildungsangeboten insbesondere durch Kinder dienen, nicht in bar an die Leistungsempfänger auszuzahlen, sondern in Chipkarten (oder Gutscheinen) zu verbriefen.
Was hat es damit auf sich?
Dass finanzielle Mittel für Nachhilfestunden und Musikunterricht und für die Mitgliedschaft und das Mitmachen in Chören, Orchestern und Sportvereinen zum Existenzminimum gehören, ist – erfreulicherweise – neuerdings endlich vollkommen unumstritten. Dies war bis vor kurzem durchaus noch nicht unbedingt der Fall, wie das Fehlen entsprechender Bestandteile in den bisherigen Hartz IV-Sätzen insbesondere für Kinder belegt. Der verständliche Wunsch der öffentlichen Hände, derartige Leistungen allerdings auch nur denjenigen zur Verfügung stellen zu wollen, die sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen, hat in der Folge zur Idee mit der Chipkarte geführt. Dafür war u.a. mit ursächlich, dass es gut funktionierende Beispiele und nutzbringende Erfahrungen im In- und Ausland hierzu bereits gibt. Derartige Systeme sind besser geeignet, Mitnahmeeffekte und Fehlallokationen zu vermeiden.