Panorama
Kulturstaatsminister verlieh Zelter- und Pro Musica-Plakette in Lippstadt
Am 14. März wurden im Rahmen der jährlich stattfindenden "Tage der Chor- und Orchestermusik" in Lippstadt die erste Zelter- und die erste Pro Musica-Plakette des Jahres 2010 an den "Musikverein Lippstadt - Konzertchor Lippstadt" und den "Posaunenchor Lippstadt" verliehen. Vorgenommen wurde die Ehrung von Herrn Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB, dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. In seiner Ansprache betonte er den Nutzen und die Notwendigkeit der Musik für unsere Gesellschaft in Deutschland und sprach sich entschieden gegen Kürzungen im Kulturbereich aus.
Günther Wolf zum 85. Geburtstag
Die Singakademie Stralsund feiert am 20. März den 85. Geburtstag des langjährigen Leiters des Chores Herrn Günther Wolf.
Seine Laufbahn als Chordirektor begann Herr Wolf 1951 am Landestheater Altenburg. Ab 1956 war Günther Wolf als Chordirektor für 27 Jahre am Volkstheater Rostock tätig. Herr Wolf war auch bei den Störtebeker-Festspielen in Ralswiek auf Rügen in den Jahren 1959 bis 1961 und 1980/1981 als Leiter der Profi- und Laienchöre tätig. Am 01.08.1983 begann Günther Wolf ein Engagement am Stralsunder Theater. Unter der Leitung von Günther Wolf gelang bei der Fusion der Theater Stralsund und Greifswald zum Theater Vorpommern ein Übergang ohne Qualitätsverluste.
Thomas Synofzik: Robert Schumanns Chormusik
Teil X: Geistliche Werke der rheinischen Jahre (II)
Requiem op. 148
Nur eine Woche nach Orchestration der Missa sacra wandte sich Schumann ab Ende April 1852 der Vertonung der Totenmesse zu, in nicht einmal zwei Wochen ist das Werk skizziert. Im Vergleich zu Vorbildern wie Mozart, Cherubini und Berlioz, deren Requiem-Vertonungen Schumann kannte, entscheidet sich Schumann für eine stark geraffte Anlage mit einer Gesamtlänge von knapp 35 Minuten. Wie bei Mozart und Berlioz erklingen die Worte „Requiem aeternam“ nur als Introitus zu Beginn, auf die Wiederholung als Graduale wird verzichtet. Ebenso unterschlägt Schumann die Wiederholungen der Antiphon „Quam olim Abrahae“ nach dem Hostias[1] und des Hosanna nach dem Benedictus – auch dies hat eine Parallele bei Berlioz, der allerdings das Benedictus komplett unvertont lässt.
Satzungsänderung wegen Aufwandsentschädigung
Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Funktionsträger
Das Bundesfinanzministerium hat in mehreren Rundschreiben mitgeteilt, dass die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Funktionsträger gemeinnütziger Vereine und Verbände nur noch dann für die weitere Anerkennung der Gemeinnützigkeit unschädlich ist, wenn die Vereins- oder Verbandssatzung eine entsprechende Ermächtigung enthält. Die Anpassung der Satzung ist bis spätestens 31.12.2010 vorzunehmen.
Soweit Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Vorsitzende / Präsidenten und / oder an ehrenamtliche Geschäftsführer gezahlt werden, die Satzung aber keinerlei diesbezügliche Ermächtigung enthält, muss die Satzung daher angepasst werden.



