BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert

| Der Landesverband Nordrhein-Westfalen |
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Engagiert für Chöre aus dem bevölkerungsstärksten deutschen Bundesland: Landesverband Nordrhein-Westfalen1. Vorstand 1. Der Vorstand unseres LandesverbandesChristian Komorowski, Essen (1. Vorsitzender) Geschäftsstelle des VDKC-Landesverbandes NRW: Christian Komorowski Bankverbindung des VDKC-Landesverbandes NRW: Konto 1025 111 016, Volksbank Krefeld, BLZ 320 603 62 2. Leistungen unseres Landesverbandes
Zur Förderung von Bildungsmaßnahmen: Die Vergabe der Fördermittel des LMR durch den Landesverband erfolgte mit Priorität 1 für Maßnahmen zur Nachwuchsförderung, z.B. Bildungsmaßnahmen der Kinderchöre und mit Priorität 2 für Stimmbildungsmaßnahmen. Antragsunterlagen werden rechtzeitig und vollständig erbeten. Die Förderung besonderer Konzerte kann direkt durch den LMR erfolgen, sofern ein „Alleinstellungsmerkmal“ (Uraufführung, besonderer Bezug zu Land/Region o.ä.) ausgewiesen wird. Anträge müssen bis Ende September für das Folgejahr beim LMR eingehen, es empfiehlt sich, eine parallele Versendung an den Vorsitzenden des Landesverbandes, der die Anträge befürworten muss. Die Mittel können aus haushaltstechnischen Gründen immer erst zum Jahresende ausgezahlt werden. Wird ein Konzert gefördert, so muss ein entsprechender Förderhinweis auf Plakaten und Programmheften enthalten sein. Abrechnungen von Stimmbildung und Probenwochenenden Es sei darauf hingewiesen, dass die Zuschussanträge, die Sie eingereicht haben, bis spätestens 15.12. des Jahres abgerechnet sein müssen. Falls im Einzelfall eine solche Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist, nehmen Sie bitte auf jeden Fall mit der Geschäftsstelle Kontakt auf. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass Anträge für die Bezuschussung von Probenwochenenden und Stimmbildungsmaßnahmen sowie Nachwuchsförderung bis zum 31.12. des Vorjahres in der Geschäftsstelle eingegangen sein müssen. Danach können Anträge – auch nicht im Ausnahmefall – nicht mehr berücksichtigt werden. 3. Allgemeine Hinweise unseres Landesverbandes
4. Aktuelle Informationen unseres LandesverbandesKünstlersozialkasse: Bei einem Gespräch mit einem Beiratsmitglied der KSK im Landesmusikrat NRW ist folgende Regelung bestätigt worden: Keine Beitragspflicht besteht für Laienchöre, die nicht mehr als 3 Konzerte pro Jahr in eigener Trägerschaft durchführen. Als solche Konzerte sind alle öffentlichen Auftritte anzusehen, ohne dass es auf den Umfang ankommt. Ob nur mit eigenen Kräften oder ob mit Solisten, Orchestern usw. ein solcher Auftritt stattfindet, ist einerlei. Er muss öffentlich sei (also allgemein zugänglich, keine geschlossene Gesellschaft, etwa in einem Altenheim zum Vergnügen der Bewohner) und er muss in eigener Trägerschaft stattfinden (ist ein Förderverein Träger, muss dieser die Abgabe zahlen). Außerdem ist Voraussetzung für den Nichtanfall der Abgabepflicht, dass auch ein Vereinsleben stattfindet. Der Chor, der ausschließlich zusammenkommt, um für ein Konzert zu proben, dann wieder auseinander geht, ist vom ersten Konzert an abgabepflichtig. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den VDKC-Landesvorsitzenden NRW. Bitte geben Sie auch Nachricht, wenn die KSK an Sie wegen einer Zahlung herantritt; Sie werden dann beraten, wie Sie sich am günstigsten verhalten. Hinweise vom Landesmusikrat NRW: steuerliche Erleichterungen für ehrenamtliches Engagement; PDF der Hansaberatung Bremen: „Deutschland zum Selbermachen" Bürger machen Staat: http://www.paritaet-bremen.de/_data/mrd_ehrenamt_hansa2008-06-09.pdf Letzte Projekte: - Bach-Nacht in Krefeld (Juni 2010) 5. Die Mitgliedschöre unseres LandesverbandesAlle Mitgliedschöre des Landesverbandes verfügen über eine eigene Internetpräsenz. Zur Übersicht gelangen Sie hier: Mitgliedschöre des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen VDKC Lvb NRW
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Vier spannende Festivaltage
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