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Engagiert für Chöre aus dem bevölkerungsstärksten deutschen Bundesland: Landesverband Nordrhein-Westfalen

1. Vorstand
2. Leistungen
3. Allgemeines
4. Aktuelle Informationen
5. Mitgliedschöre


1. Der Vorstand unseres Landesverbandes

Christian Komorowski, Essen (1. Vorsitzender)
Raimund Brunberg, Köln (2. Vorsitzender)
Dagmar Deutschmann, Köln (Geschäftsführerin)
Erika Engels, Krefeld (Beisitzerin)
Hans-Günther Bothe, Krefeld (Beisitzer)
Dr. Klaus-Dieter Fritz, Leverkusen (Beisitzer)
Theo Römer, Rees (Beisitzer)
Renate Schwegmann, Krefeld (Beisitzerin)
Reinhart Weiß, Herdecke (Beisitzer)
Matthias Hellmons, Ostbevern (Beisitzer)
Patrick-Thomas Jaskolka, Essen (Beisitzer)
Martin Blankenburg, Köln (Beisitzer)

Geschäftsstelle des VDKC-Landesverbandes NRW:

Christian Komorowski
Kleine Schäferstraße 3
45128 Essen
Fon: 0201-94624999| Fax: 0201-94624998
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Bankverbindung des VDKC-Landesverbandes NRW:

Konto 1025 111 016, Volksbank Krefeld, BLZ 320 603 62


2. Leistungen unseres Landesverbandes

  • Bezuschussung von Probenwochenenden (Anmeldeschluss: 31.12. des Vorjahres)

  • Bezuschussung von Stimmbildungsmaßnahmen (Anmeldeschluss: 31.12. des Vorjahres)

  • Bezuschussung von Nachwuchsförderung (Kinder und Jugendliche) (Anmeldeschluss: 31.12. des Vorjahres)

  • Bezuschussung sonstiger Bildungsmaßnahmen (Anmeldeschluss: 31.12. des Vorjahres)

  • Vermittlung der Förderung von besonderen Konzerten durch den Landesmusikrat (Anmeldeschluss: 30.09. des Vorjahres)

  • Vertretung der Chöre im Landesmusikrat

  • Informationen über neue rechtliche und sonstige Gegebenheiten für Chöre

  • Regionalkonferenzen über aktuelle Themen

  • Rechtsberatung (kostenfreie Erstberatung)

  • Ausrichtung von Landeschorfesten in 4-jährigem Turnus

Zur Förderung von Bildungsmaßnahmen:

Die Vergabe der Fördermittel des LMR durch den Landesverband erfolgte mit Priorität 1 für Maßnahmen zur Nachwuchsförderung, z.B. Bildungsmaßnahmen der Kinderchöre und mit Priorität 2 für Stimmbildungsmaßnahmen.
Priorität 3: Probenwochenenden (die nicht in Zusammenhang mit einem vom Landesmusikrat geförderten Konzert stehen dürfen) müssen in NRW oder angrenzenden Regionen stattfinden, um gefördert werden zu können.

Antragsunterlagen werden rechtzeitig und vollständig erbeten.

Die Förderung besonderer Konzerte kann direkt durch den LMR erfolgen, sofern ein „Alleinstellungsmerkmal“ (Uraufführung, besonderer Bezug zu Land/Region o.ä.) ausgewiesen wird. Anträge müssen bis Ende September für das Folgejahr beim LMR eingehen, es empfiehlt sich, eine parallele Versendung an den Vorsitzenden des Landesverbandes, der die Anträge befürworten muss.

Die Mittel können aus haushaltstechnischen Gründen immer erst zum Jahresende ausgezahlt werden.

Wird ein Konzert gefördert, so muss ein entsprechender Förderhinweis auf Plakaten und Programmheften enthalten sein.

Abrechnungen von Stimmbildung und Probenwochenenden

Es sei darauf hingewiesen, dass die Zuschussanträge, die Sie eingereicht haben, bis spätestens 15.12. des Jahres abgerechnet sein müssen. Falls im Einzelfall eine solche Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist, nehmen Sie bitte auf jeden Fall mit der Geschäftsstelle Kontakt auf.

Außerdem sei darauf hingewiesen, dass Anträge für die Bezuschussung von Probenwochenenden und Stimmbildungsmaßnahmen sowie Nachwuchsförderung bis zum 31.12. des Vorjahres in der Geschäftsstelle eingegangen sein müssen. Danach können Anträge – auch nicht im Ausnahmefall – nicht mehr berücksichtigt werden.


3. Allgemeine Hinweise unseres Landesverbandes

  • Zur Verbesserung der Außenwirkung des Verbandes werden die Mitgliedschöre gebeten, auf allen Briefköpfen, Plakaten und sonstigen Veröffentlichungen auf die Mitgliedschaft im VDKC hinzuweisen, z.B. durch die Verwendung des VDKC-Logos und/oder den Schriftzug "Mitglied im Verband Deutscher KonzertChöre".
    Ist ein Konzert gefördert, so muss ein entsprechender Förderhinweis auf Plakaten und Programmheften enthalten sein.
  • Eine verstärkte Mitgliederwerbung durch Meldung geeigneter Kandidaten an den Landesverband trägt auch zu einer Erhöhung des Förderbudgets bei, die allen Mitgliedern zugute kommt.
  • Einladungen zu Konzerten werden vom Vorstand gern angenommen; es wird jedoch gebeten, Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen.
  • Bei Jubiläen von Chören, Chormitgliedern und sonstigen besonderen Anlässen können Grußworte für Festschriften, Urkunden etc. zur Verfügung gestellt werden. Um rechtzeitige Anforderung bei der Geschäftsstelle wird gebeten.

4. Aktuelle Informationen unseres Landesverbandes

Künstlersozialkasse:

Bei einem Gespräch mit einem Beiratsmitglied der KSK im Landesmusikrat NRW ist folgende Regelung bestätigt worden:

Keine Beitragspflicht besteht für Laienchöre, die nicht mehr als 3 Konzerte pro Jahr in eigener Trägerschaft durchführen. Als solche Konzerte sind alle öffentlichen Auftritte anzusehen, ohne dass es auf den Umfang ankommt. Ob nur mit eigenen Kräften oder ob mit Solisten, Orchestern usw. ein solcher Auftritt stattfindet, ist einerlei. Er muss öffentlich sei (also allgemein zugänglich, keine geschlossene Gesellschaft, etwa in einem Altenheim zum Vergnügen der Bewohner) und er muss in eigener Trägerschaft stattfinden (ist ein Förderverein Träger, muss dieser die Abgabe zahlen). Außerdem ist Voraussetzung für den Nichtanfall der Abgabepflicht, dass auch ein Vereinsleben stattfindet. Der Chor, der ausschließlich zusammenkommt, um für ein Konzert zu proben, dann wieder auseinander geht, ist vom ersten Konzert an abgabepflichtig.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den VDKC-Landesvorsitzenden NRW. Bitte geben Sie auch Nachricht, wenn die KSK an Sie wegen einer Zahlung herantritt; Sie werden dann beraten, wie Sie sich am günstigsten verhalten.

Hinweise vom Landesmusikrat NRW:

steuerliche Erleichterungen für ehrenamtliches Engagement;  PDF der Hansaberatung Bremen: „Deutschland zum Selbermachen" Bürger machen Staat:

http://www.paritaet-bremen.de/_data/mrd_ehrenamt_hansa2008-06-09.pdf

Letzte Projekte:

- Bach-Nacht in Krefeld (Juni 2010)
- Landeschorfest in Lippstadt (September 2010)


5. Die Mitgliedschöre unseres Landesverbandes

Alle Mitgliedschöre des Landesverbandes verfügen über eine eigene Internetpräsenz. Zur Übersicht gelangen Sie hier:

Mitgliedschöre des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen

VDKC Lvb NRW
Raimund Brunberg
20.10.2010

 

Schlagzeilen

18. Deutsches Chorfestival in Zwickau

Vier spannende Festivaltage

Aufführung des War Requiems von Benjamin Britten im Zwickauer Dom Sankt Marien Vom 9. bis zum 12. Mai hat in Zwickau das 18. Deutsche Chorfestival stattgefunden. Mehr als 1.000 Chorsängerinnen und -sänger sind aus der ganzen Bundesrepublik in die sächsische Stadt gereist und haben sie mit elf fulminanten, mitreißenden Konzerten zum Klingen gebracht. Der Generalsekretär des ausrichtenden Verbandes Deutscher KonzertChöre, Ralf Schöne, zeigt sich von der Resonanz in der Stadt begeistert: „Der Funke ist definitiv übergesprungen, sowohl von den Musizierenden auf die Zwickauer als auch in die andere Richtung. Dieser Funke hatte sich vom Eröffnungskonzert im Konzert- und Ballhaus ‚Neue Welt’ wie ein Lauffeuer durch die Stadt verbreitet. Die beiden dort aufgeführten, eindrucksvollen  Werke ‚Orbe Rotundo’ und ‚Carmina Burana’ waren sicher auch ausschlaggebend dafür, dass das Zwickauer Publikum das Festival von Beginn an mit Spannung und Interesse verfolgt hat. Und die mitwirkenden Chöre sind begeistert gewesen von der großartigen Atmosphäre und der knisternden Stimmung, die an sämtlichen Konzertstätten herrschte.“

VDKC
13.05.2013

Konzertkalender für Chöre

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