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Dienstleistungen für Mitgliedschöre des Verbandes Deutscher KonzertChöre

Mitgliedschaft
Seinen Mitgliedschören bietet der VDKC eine Vielzahl von Dienstleistungen an. An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Rahmenverträgen mit der GEMA, der Verwertungsgesellschaft Musikedition sowie zu den Rahmenverträgen mit HDI Gerling und LVM zu Versicherungen in den Bereichen Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz. Den gesamten Bereich der Service- und Informationsdienste finden Sie unter dem separaten Menüpunkt "Service".

 Dienstleistungen 

GEMA-Gesamtvertrag

Der VDKC hat mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen, wonach die GEMA-Vergütungsansprüche ausschließlich für Konzerte (E-Musik), abweichend vom Tarif, pauschal durch Zahlungen des VDKC abgegolten werden. Grundlage der Pauschalisierung ist dabei die Mitgliedsstärke (Zahl der aktiven Sängerinnen und Sänger) des jeweiligen Chores. Es wird ein Pauschalbetrag je Mitglied und Jahr erhoben. Mit dem Pauschalbetrag sind bei den am Pauschalverfahren beteiligten Chören deren GEMA-Verpflichtungen für eine nicht begrenzte Anzahl von eigenen Veranstaltungen, in denen der Chor selbst mitwirkt, abgegolten.

GEMA_LOGOFür das jeweilige Konzert sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

1.) Das Konzert ist im Vorfeld anzuzeigen.

Die Meldung soll die wichtigsten Konzertdaten enthalten, wie Datum, Aufführungsort, Werke, Ausführende. Die Meldung erfolgt per Eintrag im VDKC-Internetkalender durch den Chor selbst. Damit ist die vertragsgemäß vorzunehmende Anmeldung bei der GEMA erfüllt.

2.) Vom Konzert sind dem VDKC in zweifacher Ausfertigung Programmhefte oder -blätter unmittelbar nach dem Konzert einzusenden.

Aus den Programmen muss neben den üblichen Informationen zu Datum, Aufführungsort, Werken, Ausführenden ersichtlich sein:

a) Personenfassungsvermögen oder Fläche des Konzertraumes in m²
b) Höhe der Eintrittspreise
c) eindeutige Angabe, dass der Chor der Veranstalter ist
d) Vermerk zur Mitgliedschaft im VDKC
e) ggf. auch Werkbearbeiter, besondere Verlagsausgabe etc.

Der VDKC leitet die einzusendenden Programmhefte des Chores an die GEMA weiter. Damit wird es der GEMA möglich, das Konzert abzurechnen.

Um Rückfragen und Beitragsaufforderungen der örtlichen GEMA-Direktionen zu vermeiden, ist den Chören ein Vermerk in Programm und Briefbogen „Mitglied im Verband Deutscher KonzertChöre“ oder „Mitglied im VDKC“ zu empfehlen.


VGM-Gesamtvertrag

Der VDKC hat mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition einen Vertrag geschlossen, wonach die VGM-Vergütungsansprüche ausschließlich für Aufführungen von nach §§ 70/71 UrhG geschützter Werke und Ausgaben, abweichend vom Tarif, pauschal durch Zahlungen des VDKC abgegolten werden. Eingeschlossen ist ferner das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht (§§ 16,17 UrhG), sofern es sich um die Herstellung und Verbreitung von (Bild-) Tonträgern zu nicht-kommerziellen Zwecken handelt. Grundlage der Pauschalisierung ist dabei die Mitgliedsstärke (Zahl der aktiven Sängerinnen und Sänger) des jeweiligen Chores. Es wird ein Pauschalbetrag je Mitglied und Jahr erhoben. Mit dem Pauschalbetrag sind bei den am Pauschalverfahren beteiligten Chören deren VGM-Verpflichtungen für eine nicht begrenzte Anzahl von Aufführungen solcherart geschützter Werke abgegolten.

1.) Für die jeweilige Aufführung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

Das Konzert ist dem VDKC im Vorfeld anzuzeigen.

Die Meldung soll die wichtigsten Konzertdaten enthalten, wie Datum, Aufführungsort, Werke, Ausführende. Diese Daten werden im VDKC-Internetkalender veröffentlicht und der VGM übermittelt. Damit ist die vertragsgemäß vorzunehmende Anmeldung bei der VGM erfüllt.

2.) Für den Fall der Herstellung und Verbreitung von (Bild-) Tonträgern zu nicht-kommerziellen Zwecken ist dem VDKC unaufgefordert ein Belegexemplar zur Weiterleitung an die VGM zu senden.


Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung bei HDI Gerling

Zwischen dem GERLING-Konzern und dem VDKC besteht ein Rahmenvertrag, über den sich die Mitgliedschöre versichern lassen können. Die Versicherungen werden optional angeboten. Abschlusskosten entstehen nicht. Einzelne Bereiche können ausgewählt und kombiniert werden. Zu einem relativ niedrigen Prämiensatz werden Leistungen angeboten, die den aktuellen Grundbedarf eines Versicherungsschutzes darstellen. Damit sind auch Risiken abgedeckt, die für Konzertchöre bei der Inanspruchnahme von Konzertsälen und Probenräumen sowie bei der Nutzung von Inventar häufig entstehen. Versicherungsschutz in den einzelnen Bereichen besteht für alle vom Verein satzungsgemäß durchgeführten Betätigungen, auch mit weltweiter Deckung auf Reisen.

Haftpflichtversicherung

für Personen- und Sachschäden, einschließlich sogenannter Obhutsschäden und Vermögensschäden.

Versicherungsschutz:

Gesetzliche Haftpflicht  

  • des VDKC und der Mitgliedschöre aus satzungsgemäßen Veranstaltungen unter Einschluss der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht der Vorstandsmitglieder und der von diesen beauftragten Chormitgliedern in dieser Eigenschaft;
  • der im Auftrag des VDKC oder der Mitgliedschöre anlässlich von satzungsgemäßen Veranstaltungen tätig werdenden Personen (auch Nichtmitglieder) aus ihrer Tätigkeit;
  • des VDKC und der Mitgliedschöre als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, soweit diese satzungsgemäßen Zwecken dienen, z.B. Büroräume, Aulen, Restaurationsbetriebe in eigener Regie;
  • der bestellten Aufsichtspersonen wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Mitgliedern von Kinder- und Jugendchören;
  • der aktiven Mitglieder einschließlich der Chorleiter aus ihrer Verbands- bzw. Chortätigkeit heraus;
  • des VDKC sowie der Mitgliedschöre aus Vermögensschäden;
  • in teilweiser Änderung von §416a AHB - auch aus Schäden an fremden Räumlichkeiten, deren Einrichtungen sowie an geliehenen Musikinstru­menten und Musikwiedergabegeräten von vereinsfremden Personen.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche aus Kraftfahrzeug-Benutzung, Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie aus Schäden an Heiz-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten.

 Versicherungsleistungen: 

€ 3.000.000 für Personenschäden
€ 3.000.000 für Sachschäden
€ 9.000.000 maximal für alle Fälle eines Jahres
€ 3.000.000 für Umwelt-Basisdeckung
€ 3.000.000 maximal für alle Fälle eines Jahres
€ 300.000 für Umwelt-Aufwendungen
€ 300.000 maximal für alle Fälle eines Jahres
€ 500.000 (SB 100) für Mietsachschäden an Räumlichkeiten
€ 500.000 maximal für alle Fälle eines Jahres
€ 50.000 (SB 100) für Mietsachschäden an beweglichen Sachen
€ 50.000 maximal für alle Fälle eines Jahres
€ 2.000 (SB 50) für Schlüsselverlust
€ 2.000 maximal für alle Fälle eines Jahres. 

Rechtsschutzversicherung

Versichert sind der Chor, die Mitglieder, Vorstände und Dirigenten sowie die Organe des VDKC.

Versicherungsschutz:

Für alle satzungsgemäßen Tätigkeiten wird  

  • Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schaden-Ersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Ermittlungs- oder Straf-Verfahren und bei Ordnungswidrigkeiten
  • Arbeits-Rechtsschutz für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Geltendmachung und Abwehr rechtlicher Interessen vor Sozialgerichten gewährt.

Ausgeschlossen sind die Risiken von gewerblichen Nebenbetrieben und dem Eigentum, Besitz und Lenken von Fahrzeugen. 

Versicherungsleistungen:  

Im Rahmen der Gebührenordnung werden Anwaltshonorare für den eigenen und gegnerischen Anwalt, Gerichts- und vom Gericht auferlegte Kosten, Zeugengebühren und Auslagen, Sachverständigen-Honorare und alle Vorschüsse auf diese Leistungen von der Versicherung übernommen. Die Höchstgrenze beträgt 25.565 €/Fall. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf ganz Europa und die Mittelmeer-Randstaaten. Es besteht freie Anwaltswahl am Gerichtsort. In Absprache mit der Versicherung werden auch (deutschsprachige) Anwälte vermittelt und Korrespondenzanwälte eingeschaltet. 

Schadensmeldung:  

Schadensmeldungen sind formlos frühestmöglich abzugeben. Der GERLING-Konzern teilt eine Schadensnummer mit und lässt sich mittels Formularen und Schadensschilderungen in der Regel weitere Informationen zum Schadensereignis geben. Zuständig für Schadensmeldungen aus dem Vertrag des VDKC und seiner daran beteiligten Chöre ist:

HDI Gerling, Geschäftsstelle Mönchengladbach
Krefelder Str. 249, 41066 Mönchengladbach
Telefon 02161-4007213 (Herr Richard Mayer)
Telefax 02161-4007222

Bei Schadensmeldungen ist eine Benachrichtigung an die Geschäftsstelle des VDKC zu empfehlen. 

Nach Abschluss der Versicherungen über den Verband erhält der Chor eine schriftliche Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft. Die Versicherung endet durch Austritt aus dem VDKC oder durch Kündigung oder Änderung der Versicherungszweige. Dies ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. 


Unfallversicherung bei der LVM

Zwischen der LVM und dem VDKC besteht ein Rahmenvertrag zur Unfallversicherung, über den sich die Mitgliedschöre versichern lassen können. Die Versicherung wird optional angeboten. Abschlusskosten entstehen nicht. Zu einem sehr günstigen Prämiensatz werden Leistungen angeboten, die den aktuellen Grundbedarf eines Versicherungsschutzes darstellen. Damit sind auch Risiken abgedeckt, die für Konzertchöre bei der Inanspruchnahme von Konzertsälen und Probenräumen bestehen. Versicherungsschutz ist gegeben für alle vom Verein satzungsgemäß durchgeführten Betätigungen, auch mit weltweiter Deckung auf Reisen. Als satzungsgemäße Veranstaltungen gelten alle entsprechenden Unternehmungen des Chores. Ein Ausschluss von Reisen, Auslandsreisen o.ä. besteht nicht.

Unfallversicherung

Versichert gelten körperliche Unfälle der aktiven Mitglieder bei der Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen, wobei der direkte Weg dorthin und zurück mitversichert ist.

Versicherungsleistungen je Person:

€ 25.000 Leistung bei 50 Prozent Invalidität
€ 75.000 Leistung bei 75 Prozent Invalidität
€ 112.500 Leistung bei 90 Prozent Invalidität
€ 125.000 Leistung bei Vollinvalidität
€ 10.000 für den Todesfall
€ 10 Krankenhaustagegeld ab dem 1. Tag
€ 20 Krankenhaustagegeld ab dem 4. Tag
(bis zu 3 Jahre vom Unfalltag an)
ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert sind:
€ 5.000 Rettungs- und Bergungskosten
€ 2.500 Reha-Beihilfe
€ 256 Zusatz-Heilkosten.

 

Schlagzeilen

Empfehlung: Pocket Tones Stimmpfeifen in F neu erschienen

Die Alternative zur Stimmgabel

Wer nicht über ein absolutes Gehör verfügt, gibt dem Chor Töne mit Hilfe der Stimmgabel oder eines Tasteninstrumentes. Vor allem im englischsprachigen Raum sind elektronische Stimmpfeifen weit mehr verbreitet.

Neu beim VDKC ist eine elektronische Stimmpfeife mit dem Tonumfang f-e verfügbar.

Informationen und Bestellungen hier.

VDKC
14.02.2013

Konzertkalender für Chöre

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