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Die ultimative Chormappe aus Kanada
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BRONZEN VON E.G. Weinert

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Dienstleistungen für Mitgliedschöre des Verbandes Deutscher KonzertChöre
Seinen Mitgliedschören bietet der VDKC eine Vielzahl von Dienstleistungen an. An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Rahmenverträgen mit der GEMA, der Verwertungsgesellschaft Musikedition sowie zu den Rahmenverträgen mit HDI Gerling und LVM zu Versicherungen in den Bereichen Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz. Den gesamten Bereich der Service- und Informationsdienste finden Sie unter dem separaten Menüpunkt "Service".
GEMA-GesamtvertragDer VDKC hat mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen, wonach die GEMA-Vergütungsansprüche ausschließlich für Konzerte (E-Musik), abweichend vom Tarif, pauschal durch Zahlungen des VDKC abgegolten werden. Grundlage der Pauschalisierung ist dabei die Mitgliedsstärke (Zahl der aktiven Sängerinnen und Sänger) des jeweiligen Chores. Es wird ein Pauschalbetrag je Mitglied und Jahr erhoben. Mit dem Pauschalbetrag sind bei den am Pauschalverfahren beteiligten Chören deren GEMA-Verpflichtungen für eine nicht begrenzte Anzahl von eigenen Veranstaltungen, in denen der Chor selbst mitwirkt, abgegolten.
1.) Das Konzert ist im Vorfeld anzuzeigen. Die Meldung soll die wichtigsten Konzertdaten enthalten, wie Datum, Aufführungsort, Werke, Ausführende. Die Meldung erfolgt per Eintrag im VDKC-Internetkalender durch den Chor selbst. Damit ist die vertragsgemäß vorzunehmende Anmeldung bei der GEMA erfüllt. 2.) Vom Konzert sind dem VDKC in zweifacher Ausfertigung Programmhefte oder -blätter unmittelbar nach dem Konzert einzusenden. Aus den Programmen muss neben den üblichen Informationen zu Datum, Aufführungsort, Werken, Ausführenden ersichtlich sein: a) Personenfassungsvermögen oder Fläche des Konzertraumes in m² Der VDKC leitet die einzusendenden Programmhefte des Chores an die GEMA weiter. Damit wird es der GEMA möglich, das Konzert abzurechnen. Um Rückfragen und Beitragsaufforderungen der örtlichen GEMA-Direktionen zu vermeiden, ist den Chören ein Vermerk in Programm und Briefbogen „Mitglied im Verband Deutscher KonzertChöre“ oder „Mitglied im VDKC“ zu empfehlen. VGM-Gesamtvertrag
1.) Für die jeweilige Aufführung sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Das Konzert ist dem VDKC im Vorfeld anzuzeigen. Die Meldung soll die wichtigsten Konzertdaten enthalten, wie Datum, Aufführungsort, Werke, Ausführende. Diese Daten werden im VDKC-Internetkalender veröffentlicht und der VGM übermittelt. Damit ist die vertragsgemäß vorzunehmende Anmeldung bei der VGM erfüllt. 2.) Für den Fall der Herstellung und Verbreitung von (Bild-) Tonträgern zu nicht-kommerziellen Zwecken ist dem VDKC unaufgefordert ein Belegexemplar zur Weiterleitung an die VGM zu senden. Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung bei HDI Gerling
Haftpflichtversicherungfür Personen- und Sachschäden, einschließlich sogenannter Obhutsschäden und Vermögensschäden. Versicherungsschutz: Gesetzliche Haftpflicht
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche aus Kraftfahrzeug-Benutzung, Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie aus Schäden an Heiz-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Versicherungsleistungen: RechtsschutzversicherungVersichert sind der Chor, die Mitglieder, Vorstände und Dirigenten sowie die Organe des VDKC. Versicherungsschutz: Für alle satzungsgemäßen Tätigkeiten wird
Ausgeschlossen sind die Risiken von gewerblichen Nebenbetrieben und dem Eigentum, Besitz und Lenken von Fahrzeugen. Versicherungsleistungen: Im Rahmen der Gebührenordnung werden Anwaltshonorare für den eigenen und gegnerischen Anwalt, Gerichts- und vom Gericht auferlegte Kosten, Zeugengebühren und Auslagen, Sachverständigen-Honorare und alle Vorschüsse auf diese Leistungen von der Versicherung übernommen. Die Höchstgrenze beträgt 25.565 €/Fall. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf ganz Europa und die Mittelmeer-Randstaaten. Es besteht freie Anwaltswahl am Gerichtsort. In Absprache mit der Versicherung werden auch (deutschsprachige) Anwälte vermittelt und Korrespondenzanwälte eingeschaltet. Schadensmeldung: Schadensmeldungen sind formlos frühestmöglich abzugeben. Der GERLING-Konzern teilt eine Schadensnummer mit und lässt sich mittels Formularen und Schadensschilderungen in der Regel weitere Informationen zum Schadensereignis geben. Zuständig für Schadensmeldungen aus dem Vertrag des VDKC und seiner daran beteiligten Chöre ist: HDI Gerling, Geschäftsstelle Mönchengladbach Bei Schadensmeldungen ist eine Benachrichtigung an die Geschäftsstelle des VDKC zu empfehlen. Nach Abschluss der Versicherungen über den Verband erhält der Chor eine schriftliche Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft. Die Versicherung endet durch Austritt aus dem VDKC oder durch Kündigung oder Änderung der Versicherungszweige. Dies ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Unfallversicherung bei der LVM
Unfallversicherung Versichert gelten körperliche Unfälle der aktiven Mitglieder bei der Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen, wobei der direkte Weg dorthin und zurück mitversichert ist. Versicherungsleistungen je Person: € 25.000 Leistung bei 50 Prozent Invalidität
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| Empfehlung: Pocket Tones Stimmpfeifen in F neu erschienen |
Die Alternative zur Stimmgabel
Neu beim VDKC ist eine elektronische Stimmpfeife mit dem Tonumfang f-e verfügbar. Informationen und Bestellungen hier. VDKC 14.02.2013 |
