Konzerte stehen im Mittelpunkt der VDKC-Mitgliedschöre. Ihnen gilt daher auch das besondere Interesse des Verbandes. Öffentliche Auftritte der Chöre werden im VDKC-Konzertkalender verzeichnet und damit bei der GEMA angemeldet. Für Chöre, die ihre GEMA-Verpflichtungen über den Pauschalvertrag des VDKC abgelten, ist die Anmeldung einer eigenen musikalischen Veranstaltung verbindlich.