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Umstellung auf SEPA-Verfahren Drucken E-Mail

Was Chöre und Privatpersonen ab 01.02.2014 beachten müssen

Ab 1. Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland:Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dannnach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen. Auch Chöre undPrivatpersonen müssen bis zum Stichtag auf das neue System umstellen.

Bereits 2004 hat die europäische Kreditwirtschaft damit begonnen, den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Ziel war die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums in Europa, der sogenannten"Single Euro Payments Area", kurz: SEPA.

Insgesamt 32 Länder nehmen daran teil – neben Deutschland und den weiteren 26 EU-Ländern auch Island,Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz. Die SEPA stellt somit einenZahlungsverkehrsraum dar, in dem Sie Ihre Zahlungen in Euro genauso einfach und bequem abwickeln können wie bereits heute innerhalb Deutschlands.

Im Inland oder europäischen Ausland werden die Kunden- bzw. Kontokennungen nun mit IBAN und BIC vereinheitlicht. Einheitliche Prüfkriterienerhöhen zudem die Übermittlungssicherheit Ihrer Daten und Kontonummern wie auch Banken werden eindeutig erkannt.

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die international standardisierte Bankkontonummer. Sie besteht aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl. Zudem werden der Ländercode (DE für Deutschland) sowie eine zweistellige Prüfzimmer hinzugefügt.

Die BIC (Business Identifier Code) ist die international standardisierte Bankleitzahl. Damit sind Kreditinstitute weltweit eindeutig identifizierbar. Für inländische Überweisungen ist jedoch ab 1.Februar 2014 lediglich die IBAN erforderlich – sie enthält bereits mit Kontonummer und Bankleitzahl die relevanten Informationen zum Geldtransfer.

Die größten Veränderungen erfährt das bisherige Lastschriftverfahren, welches indas SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt wird. Für Chöre, die die Beiträge ihrer Mitglieder oder Förderer über Lastschriftverfahren einziehen, bleiben bestehende Einzugsermächtigungen gültig und werden automatisch in SEPA-Lastschriftmandate umgewandelt.

Jedem SEPA-Lastschriftmandat wird eine eindeutige Mandatsreferenz zugeordnet, welche der Chor zuvor vergibt und dem Mitglied übermittelt. Hinzu kommt, dass jeder Zahlungsempfänger bzw. Chor eine Gläubiger-Identifikationsnummerzugeordnet bekommt, sodass jedes Mandat eindeutig identifiziert und zugeordnet werden kann. Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird über die Deutsche Bundesbank vergeben und kann hier beantragt werden.

Ausführliche Informationen zur gesamten Umstellung erteilen alle Kreditinstitute.

29.10.2013
VDKC

 

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