Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Der VDKC ist Mitglied im
BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert
VDKC SCHRIFTENREIHE
Zukunftswerkstatt zur Künstlersozialversicherung in Berlin |
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VDKC-Vizepräsidentin Konstanze Sander vertritt den VDKC
Im ersten Forum wurden hybride Erwerbsbiografien im Kulturbetrieb diskutiert. Gerade unter Künstlern gibt es große Probleme mit dem ständigen Wechsel von kurzfristigen Arbeitsverträgen und selbständiger Tätigkeit. Selbständige und Kleinstunternehmer sehen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sehr positiv, jedoch gibt es zunehmend größere Probleme mit der Altersversorgung und der Krankenversicherung. Auch die weitere Digitalisierung der Arbeitswelt bietet einerseits große Chancen, andererseits steigt der Innovations- und Konkurrenzdruck.
Das zweite Forum stand unter dem Thema „Kreative Spannung? Design, Wirtschaft und Künstlersozialversicherung.“ Es ist notwendig, dass Künstler intensiv an der Entwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen arbeiten. Neben der auch für die Mitgliedschöre des VDKC positiven Nachricht, dass der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung von 5,2% auf 4,8 % abgesenkt wird, informierte die Bundesministerin Andrea Nahles, dass das durchschnittliche Jahreseinkommen der Künstler derzeit gerade einmal bei 15.000,- Euro liegt (Arbeitseinkommen nach dem KSVG sind die Einnahmen aus der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit abzüglich der damit verbunden Betriebsausgaben, somit der Gewinn vor Steuern). Es ist daher besonders notwendig, dass die Künstlersozialversicherung weiter stabilisiert und verbessert wird. Man kann erwarten, dass dieses Vorhaben gelingt, da die ebenfalls anwesende Kulturstaatsministerin Monika Grütters ihre Unterstützung zugesagt hat. 20.06.2016 Nachtrag (22.08.2016)Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 40, herausgegeben zu Bonn am 11. August 2016, wurde der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2017 auf 4,8 Prozent festgelegt. ![]()
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